Jürgen Trittin: Gruselmärchen von den "Vogelschredderanlagen" ist widerlegt

29.03.2005
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 074/05
Thema: Nachhaltigkeit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005

Windräder als angebliche Vogelschredderanlagen gehören ins Reich der Gruselmärchen, stellte Bundesumweltminister Jürgen Trittin mit der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion klar. Trittin: "Die öffentliche Diskussion um die Windenergie wird oft mit haarsträubenden Argumenten geführt. Da wird eine angebliche Gefährdung der Vogelwelt ins Feld geführt, um den Ausbau der Windenergie in Misskredit zu bringen. Ich begrüße es sehr, dass sich die deutschen Naturschutzverbände nicht auf dieses Spiel einlassen, sondern mit fundierten Untersuchungen zur Versachlichung der Diskussion beitragen". So haben sich Vogelbestände oft gerade dort gut entwickelt, wo viele Windräder stehen.

Eine Studie des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) kommt zu dem Ergebnis, dass die von Windenergieanlagen ausgehenden Beeinträchtigungen der Vogelfauna nicht in dem Maße eintreten, wie dies in der Vergangenheit vermutet wurde - im Gegenteil. Bei den Brutvogelbeständen gibt es keinen statistisch signifikanten Nachweis, dass Windräder negative Auswirkungen haben. Gefährdet sind nach der Studie jedoch Greifvögel wie Seeadler und Rotmilan sowie einige Fledermausarten. Die Zahl der bisher gefundenen getöteten Rotmilane und Seeadler ist - verglichen mit der Häufigkeit beider Arten in Deutschland - hoch. Obwohl sie auch relativ höher als die Opferzahlen anderer Greifvögel liegt, ist festzustellen, dass die Bestandszahlen des Seeadlers besonders in Mecklenburg-Vorpommern und auch in Schleswig-Holstein stetig zugenommen haben. In Regionen also, die über einen hohen Anteil an Windenergieanlagen verfügen. Beim Rotmilan lassen sich aufgrund aktueller Daten keine Bestandsveränderungen feststellen.

Trittin: "Auch der Deutsche Naturschutzring bestätigt, dass sich der Ausbau der Windenergie mit den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes vereinbaren lässt. Sowohl für den Naturschutz als auch für das Landschaftsbild müssen die auf kommunaler Ebene vorhandenen Steuerungsinstrumente genutzt werden. So werden im konkreten Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen standortspezifische Naturschutzbelange und Aspekte des Landschaftsbildes geprüft, bewertet und auch Auflagen formuliert."

29.03.2005 | Pressemitteilung Nr. 074/05 | Nachhaltigkeit
https://www.bmuv.de/PM2591
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