Elektro- und Elektronikgerätegesetz tritt in Kraft
Verbraucherinnen und Verbraucher können ab 24. März 2006 alte Radios, Computer und andere Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Das sieht das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz vor, das jetzt im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Damit ist Deutschland einer der ersten EU-Staaten, der die entsprechenden EU-Richtlinien umsetzt. Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Das Prinzip der Produktverantwortung greift jetzt auch beim Elektroschrott. Das ist eine gute Nachricht für Umwelt und Gesundheit: Rohstoffe werden zukünftig geschont und Belastungen mit Schadstoffen vermieden."
Von März 2006 an sind die Hersteller verpflichtet, die gesammelten Geräte zurückzunehmen und nach dem Stand der Technik sicher zu entsorgen.
Bereits ab 24. November 2005 müssen sich alle Hersteller registrieren lassen, bevor sie Elektrogeräte auf den Markt bringen. Registrierungsstelle wird die von der Wirtschaft gegründete und mit behördlichen Befugnissen versehene gemeinsame Stelle der Hersteller unter der Aufsicht des Umweltbundesamtes sein. Diese muss zudem die Erstausstattung der Kommunen mit den Sammelbehältern sowie die Abholung der gesammelten Geräte bei den Kommunen durch die Hersteller koordinieren. Als gemeinsame Stelle ist die im August 2004 in Fürth von Herstellern gegründete Stiftung Elektroaltgeräteregister (EAR) vorgesehen.
Ab Juli 2006 dürfen zudem bestimmte Schwermetalle wie Blei oder Cadmium und bromierte Flammschutzmittel in neuen Geräten nicht mehr verwendet werden.