Margareta Wolf: Schutz der Gesundheit hat Vorrang

16.03.2005
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 063/05
Thema: Gesundheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Länder und Kommunen müssen die EU-Grenzwerte einhalten

Länder und Kommunen müssen die EU-Grenzwerte einhalten

Die Reduzierung von Luftschadstoffen gehört zu den drängendsten Aufgaben der Luftreinhaltung. Zur Eröffnung des 46. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie in Berlin sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Margareta Wolf: "Wegen der erheblichen Gesundheitsgefahren müssen die Länder und Kommunen - wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben - die erforderlichen Maßnahmen einleiten, um die Grenzwerte für Feinstaub und ab 2010 auch für Stickstoffdioxid einzuhalten. Auch wenn einzelne Kommunen hierbei Schwierigkeiten haben, wäre ein Aufweichen der Grenzwerte nicht zu rechtfertigen. Leben und Gesundheit der Menschen sind ein zu kostbares Gut, das nicht zur Disposition steht."

Wolf betonte, dass jede und jeder Einzelne zum Gesundheits- und Umweltschutz beitragen könne, etwa bei der Kaufentscheidung für ein neues Auto. Wer beim Kauf eines Diesel-Pkw auf die Ausstattung mit einem Rußfilter achte, zeige damit auch Verantwortung für die Umwelt. Um Anreize für ein Angebot an partikel- und stickoxidarmen Lastwagen und Bussen bei Neufahrzeugen und Nachrüstungen zu schaffen, wurde auf Initiative von Bundesumweltminister Jürgen Trittin bereits im Oktober 2004 ein Förderschwerpunkt im Umwelt- und Energiesparprogramm der KfW-Bankengruppe eingerichtet.

Wolf sagte, die Bundesregierung erarbeite zur Zeit einen Gesetzentwurf zur befristeten steuerlichen Förderung des Partikelfilters. Danach sollen in Deutschland dieselbetriebene Pkw, die mit Partikelfiltern aus- oder nachgerüstet sind und einen Partikelgrenzwert von 5 Milligramm pro Kilometer (mg/km) einhalten, über die Kraftfahrzeugsteuer mit 350 Euro gefördert werden. Für die Um- und Nachrüstung von Diesel-Pkw soll die Förderung 250 Euro betragen, wenn dadurch der Partikelausstoß um mindestens 30 Prozent und eine Euro-Stufe verbessert wird. Die Bundesregierung wird dem Gesetzgeber vorschlagen, auch Fahrzeuge, die 2005 gekauft werden, in die Förderung ab 1. Januar 2006 einzubeziehen. Die Förderung soll bis zum 31. Dezember 2007 gewährt werden. Ab 2008 werden nach einer Zusage der deutschen Automobilindustrie alle neuen Diesel-Pkw serienmäßig mit Partikelfilter ausgeliefert.<

Feinstäube belasten die Atemwege und die Lunge. Die winzigen, unsichtbaren Teilchen finden über Atemwege und Blut ihren Weg direkt in viele Organe des Körpers, auch ins Herz. Sie führen zu Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislauf-Versagen und Lungenkrebs.

Eine neue, umfassende Studie der Arbeitsgruppe "Clean Air For Europe" (CAFE) der EU-Kommission hat die gesundheitlichen Wirkungen des bestehenden Regelungssystems in der EU und in Deutschland vom Jahr 2000 ausgehend bis zum Jahr 2020 beurteilt. Danach werden in der EU durch die Anwendung der Rechtsnormen vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2020 die Krankheitseffekte (z.B. Lebensjahrverlust, Kindersterblichkeit, chronische Bronchitis, Krankenhauseinweisungen wegen Herz-Kreislauf-Erkrankungen) durch Feinstaub um rund ein Drittel bis zur Hälfte sinken.

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 2004 bewirkt die derzeit vorherrschende Feinstaub-Konzentration eine Verkürzung der durchschnittlichen Lebenserwartung von 8,6 Monaten in der EU der 25 und von 10,2 Monaten in Deutschland - unter anderem durch Herz-Lungen-Krankheiten und durch Lungenkrebs.

16.03.2005 | Pressemitteilung Nr. 063/05 | Gesundheit
https://www.bmuv.de/PM2579
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