"Solidarfonds Abfallverbringung" wird aufgelöst
Für die Rückführung und Entsorgung illegal exportierter Abfälle haften künftig wieder die Länder. Die vor elf Jahren zu diesem Zweck eingerichtete "Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung" wird aufgelöst. Eine entsprechende Änderung des Abfallverbringungsgesetzes hat das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Deutschland setzt damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) um.
Der Solidarfonds war durch das Abfallverbringungsgesetz 1994 auf Wunsch der Länder eingeführt worden. Er wurde als Anstalt des öffentlichen Rechts bei der Deutschen Ausgleichsbank (heute: Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW) eingerichtet. Abfallexporteure zahlten je nach Abfall und Menge der zu exportierenden notifizierungspflichtigen Abfälle unterschiedlich hohe Mitgliedsbeiträge in den Fonds ein. Die Beiträge wurden eingesetzt, um die staatliche Rückführung fehlgeschlagener und illegaler Abfallexporte zu finanzieren, wenn auf den Exporteur nicht zurückgegriffen werden konnte.
Künftig haften für die Rückführung und Entsorgung illegal exportierter Abfälle aufgrund ihrer grundgesetzlich festgelegten Zuständigkeit für den Vollzug des Abfallrechts wieder die Länder. Sie können ihrerseits die Verantwortlichen finanziell heranziehen.
Durch das neue Gesetz entfällt die Beitragspflicht von Abfallexporteuren. Darüber hinaus wird die Anstalt Solidarfonds mit Inkrafttreten des Gesetzes aufgelöst und abgewickelt. Der EuGH hatte 2003 entschieden, dass die an den Fonds abzuführenden Pflichtbeiträge als Abgaben mit zollgleicher Wirkung den Grundsatz der Warenverkehrsfreiheit verletzen.