Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin ein Gesetz zur Straffung der Umweltstatistik beschlossen. Hierzu ist eine Neufassung des Umweltstatistikgesetzes vorgesehen. Ziel ist, die Erhebung verlässlicher statistischer Daten für Entscheidungen im Umwelt- und Naturschutz zu gewährleisten.
Schwerpunkte sind die Entwicklung der Beschäftigtenzahlen im Umweltbereich und die Erfassung der Investitionen der Wirtschaft in integrierten Umweltschutz. Außerdem sieht das Gesetz vor, die Entwicklung im Rahmen der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie mit Hilfe von Indikatoren zu überwachen. Aktualität und Effizienz der Daten stehen dabei im Vordergrund.
Das deutsche Recht soll im Zuge der Neufasssung an veränderte Rahmenbedingungen auf EU-Ebene, zum Beispiel an die 2002 in Kraft getretene EU-Verordnung zur Abfallstatistik, angepasst werden. Außerdem sollen die Anforderungen an die Daten der amtlichen Statistik mit den Anforderungen im Rahmen von nationalen, europäischen und internationalen Berichtspflichten harmonisiert werden. Deshalb wurden auch die Berichtspflichten aus der EU-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) und die Erhebungen zur Landschaftsplanung im Bereich Naturschutz neu in das Gesetz mit aufgenommen. Ebenso soll die Datengrundlage für die Berichtspflicht Deutschlands über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden gesichert werden.
Durch Straffungen und Rationalisierungen der statistischen Erhebungen in den "klassischen" Bereichen, wie Abfall, Wasser und Luft, sowie durch die verstärkte Nutzung von Sekundärstatistiken leistet das neue Gesetz trotz der Einführung einzelner neuer Statistikpflichten einen Beitrag zur Initiative Bürokratieabbau der Bundesregierung.