Zu Presseberichten, wonach Bundesumweltminister Jürgen Trittin Ländern und Kommunen "grünes Licht" für die Einführung einer City-Maut bei zu hoher Feinstaubbelastung in den Innenstädten geben wolle, erklärt ein Sprecher des Bundesumweltministeriums:
Nach der seit Anfang 2005 in Deutschland geltenden EU-Richtlinie ist es die Aufgabe der Bundesländer sowie der betroffenen Städte und Regionen, für die Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte Sorge zu tragen. Weder der Bund noch die EU schreiben den Kommunen vor, welche Maßnahmen sie dazu ergreifen müssen.
Nach heutiger Rechtslage können die Bundesländer per Gesetz die Einführung einer City-Maut regeln, wenn sie dieses Instrument für geeignet halten. Dazu bedarf es keiner besonderen Ermächtigung durch den Bund.
Mit dem Verweis auf diese Zuständigkeit hat das Bundesumweltministerium lediglich die bestehende Rechtslage beschrieben.
Dort wo der Bund zuständig ist, hat er bereits gehandelt: So wurden in dieser Legislaturperiode die Grenzwerte für Industrie- und Feürungsanlagen verschärft und verschiedene Programme zur Förderung partikelarmer Lkw und Pkw auf den Weg gebracht.