Trittin wirbt bei Dresdner "Elbe-Gipfel" für vorsorgenden Hochwasserschutz

02.03.2005
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 050/05
Thema: Binnengewässer
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Zustand der meisten Gewässer im Elbe-Einzugsgebiet trotz Besserung nicht befriedigend

Zustand der meisten Gewässer im Elbe-Einzugsgebiet trotz Besserung nicht befriedigend

Auf Einladung von Bundesumweltminister Jürgen Trittin kommen am morgigen Donnerstag die Umweltminister der Elbanrainer-Staaten Tschechien, Polen und Deutschland in Dresden zusammen, um über ihre Zusammenarbeit zum Schutz der Gewässer im Elbe-Einzugsgebiet zu beraten. Bei dem Treffen will der Bundesumweltminister für die Verstärkung der internationalen Hochwasser-Vorsorge werben. "Wir müssen die Hochwasser-Risiken senken, indem wir den Flüssen und Bächen wieder mehr Raum geben und so ihre natürliche Abflussdynamik wieder zulassen", erklärte Trittin.

Im Mittelpunkt des Elbe-Gipfels, an dem neben der Europäischen Kommission auch die Umweltminister der deutschen Elbanlieger-Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Hamburg teilnehmen, steht die Verabschiedung eines von den beteiligten Staaten erarbeiteten Berichts über den Zustand der Gewässer im Elbeeinzugsgebiet. Dabei handelt es sich um die bisher umfassendste Bestandsaufnahme der Gewässer in der Elberegion.

Nach der europäischen Wasserrahmen-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten der EU verpflichtet, ihre Gewässer bis zum Jahre 2015 in einen "guten Zustand" zu überführen. Die Bestandsaufnahme dient dazu, jene Gewässer zu benennen, für die die Verwirklichung dieses Ziels nicht gesichert erscheint. Dabei umfasst der anzustrebende "gute Zustand" nicht nur die chemische Qualität des Wassers, sondern schließt biologische Qualitätsmerkmale (Gewässerfauna und -flora) ein. Für diese Gewässer sind im nächsten Schritt bis zum Jahr 2009 gezielte Überwachungsprogramme einzurichten sowie abgestimmte Maßnahmenprogramme aufzustellen und umzusetzen.

Die Situation der Flüsse, Seen und Küstengewässer im Elbeeinzugsgebiet hat sich in den letzten 15 Jahren deutlich verbessert. Dies gilt insbesondere für die Belastung mit chemischen Stoffen und Schwermetallen aus der Industrie. Aber auch die Nährstoffeinleitungen aus kommunalen Kläranlagen haben abgenommen. "Dennoch", so Bundesumweltminister Jürgen Trittin, "können wir nur für knapp 10 % der Fliessgewässer und etwa ein Drittel der Seen im Elbeeinzugsgebiet insgesamt sagen, dass sie die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erreichen."

Für die meisten Gewässer besteht weiterer Handlungsbedarf. Trittin: "Dabei werden neben der Wasserwirtschaft im engeren Sinne auch die mit den Nutzungen der Gewässer verbundenen Politikbereiche wie Landwirtschaft, Verkehr, Raumordnung bei der Entwicklung der Maßnahmeprogramme ihren Beitrag zu leisten haben."

Die Gründe hierfür liegen einmal in den weiterhin zu hohen Nährstoffeinträgen aus sogenannten diffusen Quellen, etwa von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Diese Einträge führen zu einer Verschlechterung der Lebensbedingungen z.B. für Fische. Außerdem bestehen weiterhin Probleme mit einigen gefährlichen Schadstoffen wie z.B. HCB (Hexachlorbenzol) und Schwermetallen wie z. B. Quecksilber, Cadmium und Blei.

Hauptgrund für die unbefriedigende Situation sind menschengemachte Beeinträchtigungen: Uferbefestigungen, Querbauwerke, Eindeichungen, Strombauwerke, Laufverkürzungen usw. beeinträchtigen die natürliche Funktionsfähigkeit der Gewässer, vor allem als Lebensräume für Fauna und Flora.

"Die vielfältigen Eingriffe in die Struktur der Gewässer sind nicht nur ein Problem für die ökologische Funktionsfähigkeit, sondern tragen häufig auch zu einer Verschärfung der Hochwasserrisiken bei", so Bundesumweltminister Trittin. "Wir müssen den Flüssen und Bächen wieder mehr Raum geben und die natürliche Abflussdynamik wieder zulassen. Und wir müssen Überschwemmungsgebiete von zusätzlicher Bebauung freihalten. Damit leisten wir nicht nur einen Beitrag zum vorsorgenden Hochwasserschutz, sondern auch zur Umsetzung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie. Nicht zuletzt deshalb brauchen wir ein wirksames Hochwasserschutzgesetz."

Die Minister wollen sich gemeinsam für die Umsetzung des 2003 von der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe verabschiedeten "Aktionsplans Hochwasserschutz Elbe" einsetzen und dabei die Möglichkeiten nutzen, die gewässerökologischen Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie mit den Erfordernissen der Hochwasservorsorge zu verzahnen. Vorgesehen ist außerdem die Erarbeitung einheitlicher Kriterien für eine die ökologischen Belange berücksichtigende Unterhaltung der Schifffahrtswege sowie gemeinsamer Empfehlungen zur Verbesserung der Durchgängigkeit des Gewässernetzes für wandernde Arten.

02.03.2005 | Pressemitteilung Nr. 050/05 | Binnengewässer
https://www.bmuv.de/PM2565
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