Ausnahmen vom Bauverbot in Überschwemmungsgebieten nur unter strengen Auflagen möglich
Durch einen Kompromiss in der Frage des Bauverbots in Überschwemmungsgebieten haben das Bundesumweltministerium und das Land Rheinland-Pfalz eine wesentliche Hürde für die Verabschiedung des Hochwasserschutzgesetzes überwunden. Damit besteht die Chance, dass das Gesetz im Vermittlungsausschuss am 16. März 2005 abschließend beraten werden und schnell in Kraft treten kann. Das Gesetz wird die Hochwasservorsorge in Deutschland wesentlich verbessern.
In den Verhandlungen hatte sich vor allem Rheinland-Pfalz bis zuletzt gegen das vorgesehene absolute Verbot der Planung neuer Baugebiete in Überschwemmungsgebieten gesperrt. Hier ist das BMU den Ländern nun entgegengekommen: Das grundsätzliche Verbot, das erstmals im Wasserrecht geregelt wird, bleibt bestehen. In Ausnahmefällen soll zwar zukünftig auch in diesen Bereichen gebaut werden können, jedoch nur unter Einhaltung strenger Vorgaben. So dürfen für die betroffene Gemeinde keine anderen Möglichkeiten der Siedlungsentwicklung bestehen, Gefahren für Leib und Leben oder erhebliche Sachschäden dürfen nicht zu erwarten sein und die neuen Gebäude müssen hochwasserangepasst errichtet werden. Mit dieser Ausnahmemöglichkeit liegt die Verantwortung für die Vermeidung künftiger Schäden bei den Ländern.
Das Gesetz zur Verbesserung des Hochwasserschutzes stellt einen wesentlichen Fortschritt beim Hochwasserschutz dar: Erstmals wird ein Bauplanungsverbot in Überschwemmungsgebieten geregelt. Die Länder müssen auch so genannte überschwemmungsgefährdete Gebiete festlegen, um die Menschen hinter Deichen vor Hochwasser zu warnen. Es müssen Pläne erstellt werden, um entlang der Flüsse einen abgestimmten Hochwasserschutz zu ermöglichen. Die Öffentlichkeit soll in Zukunft deutlich besser über Hochwassergefahren informiert werden, z.B. durch mehr Transparenz bei der Festsetzung der Überschwemmungsgebiete oder durch deren Kennzeichnung in Bauleitplänen.
Das Bundeskabinett hatte den Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes am 3. März 2004 beschlossen, der Bundestag am 1. Juli 2004. Der Bundesrat hatte am 24. September 2004 den Vermittlungsausschuss angerufen.