Zuchtverbot für Greifvögel-Hybride tritt in Kraft

24.02.2005
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 044/05
Thema: Artenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005

In Deutschland ist es ab morgen verboten, Greifvogel-Hybride zu züchten. Dabei handelt es sich um Kreuzungen unterschiedlicher Greifvogelarten, zum Beispiel der heimischen Wander- und Sakerfalken mit dem Gerfalken. Hybride werden vorwiegend für Abnehmer in arabischen Staaten gezüchtet und dorthin exportiert. Gelangen sie bei Freiflugübungen in die Natur, können sie Bestand und Wiederansiedlung der heimischen Greifvogelarten, insbesondere der Wanderfalken, gefährden. Sie können erwiesenermaßen Vögel heimischer Arten aus ihren Revieren verdrängen und deren Brut damit vernichten.

Der Bundesrat hatte im Dezember der von Bundesumweltminister Jürgen Trittin und Bundesverbraucherschutzministerin Renate Künast vorgelegten Änderung der Bundesartenschutzverordnung zugestimmt, die heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Sie tritt einen Tag später in Kraft.

Die Naturschutz-, Falkner- und die Jagdverbände hatten das Verbot der Greifvogelhybrid-Zuchten seit langem gefordert. Das Verbot der Greifvogelhybrid-Zucht und -haltung in Deutschland ist mit einer Übergangsfrist von zehn Jahren für bestehende Zuchtbetriebe verbunden.

24.02.2005 | Pressemitteilung Nr. 044/05 | Artenschutz
https://www.bmuv.de/PM2559
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