Seit heute ist vor der Küste Schleswig-Holsteins die Stellnetzfischerei eingeschränkt, die für Schweinswale tödlich sein kann. Bundesumweltminister Jürgen Trittin begrüßt die Verschärfung des schleswig-holsteinischen Fischereirechts: "Die Bundesregierung wird sich bei der Europäischen Kommission und den anderen EU-Mitgliedstaaten dafür einsetzen, dass die Regelungen im schleswig-holsteinischen Walschutzgebiet möglichst bald für alle europäischen Fischer verbindlich werden", so der Minister.
Jährlich ertrinken allein in der Nordsee Tausende von Schweinswalen qualvoll in Fischernetzen. Die schleswig-holsteinische Verordnung verbietet im Kleinwalschutzgebiet vor Sylt solche Fischereitechniken, die für die Meeressäuger besonders gefährlich sind. Darüber hinaus müssen künftig alle Schweinswale gemeldet werden, die als Beifang ins Netz gehen.
Die Regelung gilt zunächst für deutsche Fischer. Damit die Schutzmaßnahmen auch tatsächlich Wirkung zeigen, ist die Umsetzung dieser Regelungen auf europäischer Ebene notwendig. Innerhalb des Abkommens zum Schutz der Kleinwale in Ost- und Nordsee (ASCOBANS) fördert die Bundesregierung deshalb mit Geldern des Bundesumweltministeriums einen Bestandserholungsplan für die Schweinswale der Nordsee, an dem alle Anrainerstaaten beteiligt sind. An dem bereits existierenden Plan für die besonders gefährdeten Bestände der Ostsee ist sie ebenfalls aktiv beteiligt.