Produktverantwortung gilt auch für Elektroschrott

18.02.2005
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 036/05
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Elektro- und Elektronikgerätegesetz tritt in Kürze in Kraft

Elektro- und Elektronikgerätegesetz tritt in Kürze in Kraft

Verbraucherinnen und Verbraucher können ab März 2006 alte Radios, Computer und andere Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Das sieht ein neues Gesetz vor, dem der Bundesrat heute mit großer Mehrheit zugestimmt hat. Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Das Prinzip der Produktverantwortung greift jetzt auch beim Elektroschrott. Das ist eine gute Nachricht für Umwelt und Gesundheit: Rohstoffe werden zukünftig geschont und Belastungen mit Schadstoffen vermieden." Die Hersteller sind von März 2006 an verpflichtet, die gesammelten Geräte zurückzunehmen und nach dem Stand der Technik sicher zu entsorgen.

Das von der Bundesregierung eingebrachte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), das der Bundestag im Januar ohne Gegenstimmen verabschiedet hatte, kann im März 2005 in Kraft treten. Auf der Basis zweier EU-Richtlinien soll erreicht werden, dass Nutzerinnen und Nutzer in Zukunft mehr umweltgerechte - weil besonders langlebige und gut verwertungsfähige - Neugeräte kaufen können. Dazu gehört, dass die Hersteller ab 1. Juli 2006 keine besonders gefährlichen Stoffe wie z.B. Blei, Cadmium oder bestimmte bromhaltige Flammschutzmittel mehr verwenden dürfen.

Bereits ab November 2005 müssen sich alle Hersteller registrieren lassen und für die Geräte, die sie für die Nutzung im Privathaushalt auf den Markt bringen, eine Entsorgungsgarantie nachweisen. Von diesem Zeitpunkt an müssen die Hersteller den Kommunen die Behälter zur Verfügung stellen, in denen sie ab März 2006 die gesammelten Altgeräte zur Entsorgung übernehmen. Damit sich kein Hersteller seinen Verpflichtungen entzieht, wird ein von der Wirtschaft geschaffenes und mit behördlichen Befugnissen ausgestattetes Register unter der Aufsicht des Umweltbundesamtes die Einhaltung des fairen Wettbewerbs überwachen. Die deutsche Elektro- und Elektronikindustrie hat dafür die Stiftung Elektroaltgeräteregister (EAR) gegründet.

18.02.2005 | Pressemitteilung Nr. 036/05 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM2551
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