Ergebnisse eines bundesaufsichtlichen Gesprächs
Das Bundesumweltministerium hat erneut Mängel im Sicherheitsmanagement des Atomkraftwerks Philippsburg 2 festgestellt. Der Betrieb der Anlage wurde seit Juni 2004 unverändert fortgesetzt, obwohl seit diesem Zeitpunkt nicht mehr davon ausgegangen werden konnte, dass die Beherrschung eines Störfalls mit plötzlichem Kühlmittelverlust nachgewiesen war. Erst nachdem die Staatsanwaltschaft unter Fristsetzung mit einer Zeugenvernehmung gedroht hatte, traf EnBW als Betreiberin des AKW am 12. Januar 2005 erforderliche Maßnahmen und setzte die Aufsichtsbehörde davon in Kenntnis.
Dadurch ist zwar nunmehr sichergestellt, dass das Kernkraftwerk in einem Reparaturfall abgeschaltet wird und auch bei einem kurzfristigen Ausfall eines Kühlkreislaufs ausreichend Kühlmittel zur Verfügung steht. Trotz mehrfacher Aufforderung hat EnBW bis heute jedoch nicht nachvollziehbar dargelegt, warum die sicherheitstechnisch erforderliche Maßnahme erst nach mehr als sechs Monaten ergriffen wurde.
Bereits 2001 war das AKW Philippsburg 2 wegen Mängeln im Sicherheitsmanagement nach Intervention durch das Bundesumweltministerium vom Netz genommen worden. Der Wiederaufnahme des Betriebs wurde damals nur unter der Verpflichtung zugestimmt, ein wirksames Sicherheitsmanagement in der Anlage aufzubauen.
Das Bundesumweltministerium hat deshalb das baden-württembergische Umweltministerium als zuständige Aufsichtsbehörde sowie das baden-württembergische Wirtschaftsministerium als zuständige Genehmigungsbehörde gestern (16.02.2005) in einem bundesaufsichtlichen Gespräch aufgefordert, den Betreiber durch Anordnung dazu zu verpflichten, seine Entscheidungsprozesse im Rahmen einer Ursachenanalyse detailliert offen zu legen und durch eine nachträgliche Auflage zu verpflichten, zukünftig bei Zweifeln an der Störfallbeherrschung unverzüglich die Aufsichtsbehörde zu informieren und die erforderlichen Maßnahmen zu treffen