Bundeskabinett: neue Abgaswerte für mobile Maschinen

16.02.2005
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 033/05
Thema: Luft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Trittin: drastische Reduzierung von Stickoxiden und Partikel

Trittin: drastische Reduzierung von Stickoxiden und Partikel

Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin eine drastische Senkung der Partikel- und Stickoxidemissionen bei mobilen Maschinen beschlossen. Von der Verordnung erfasst werden beispielsweise land- und forstwirtschaftliche Maschinen, Baumaschinen und Gabelstapler, aber auch Triebwagen und Lokomotiven. "Diese Verordnung ist ein weiterer wichtiger Schritt, um die Schadstoffbelastung der Luft durch Stickoxide und Partikel deutlich zu mindern", sagte Trittin. Die Stickoxidemissionen der mobilen Maschinen betragen heute fast ein Viertel derjenigen des Straßenverkehrs. Die Partikelemissionen sind fast ebenso hoch wie die durch den Straßenverkehr verursachten Emissionen.

Mit der Änderung einer Verordnung zum Bundesimmissions-Schutzgesetz (sogenannte "28. BimSchV") werden die Abgasgrenzwerte für mobile Maschinen mit Dieselmotoren mit einer Nutzleistung von mehr 19 Kilowatt (ca. 26 PS) im Zeitraum zwischen 2005 und 2014 je nach Leistungsstufe schrittweise verschärft. Zudem werden erstmals für Lokomotiven und Triebwagen verbindliche Abgasgrenzwerte in zwei Stufen zwischen 2006 und 2012 festgeschrieben. Hierzu wurden die Dieselmotoren nach ihrem Verwendungszweck und ihrer Nutzleistung klassifiziert. Entsprechend diesem Profil wurden anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte für Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe, Stickoxide und Partikel festgeschrieben. Mit den Abgasgrenzwerten der Verordnung wird eine erhebliche Senkung der Partikel- und Stickoxidemissionen bei mobilen Maschinen erreicht. Es ist damit zu rechnen, dass die Luftbelastung durch diese Geräte bereits bis zum Jahr 2015 um knapp die Hälfte bei Stickoxiden und um deutlich mehr als die Hälfte bei Partikeln gesenkt wird. Ab der zweiten Grenzwertstufe ist die Einhaltung der Grenzwerte jeweils nur durch Abgasnachbehandlung möglich. Die Stickoxidgrenzwerte für größere mobile Maschinen in der dritten Abgasstufe sind beispielsweise noch erheblich strenger als die ab 1. Oktober 2008 geltenden Euro-IV-Norm für Lastkraftwagen.

Mit dieser Verordnung wird eine entsprechende europäische Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt (2004/26/EG). Sie bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

16.02.2005 | Pressemitteilung Nr. 033/05 | Luft
https://www.bmuv.de/PM2547
  • Fotogalerie Videogalerie

    Mediathek

    Das Ministerium in Bildern

  • Fotogalerie Videogalerie Interviews

    Online-Tagebuch

    Aus der täglichen Arbeit des Ministeriums

  • Newsletter

    Newsletter

    Meldungen per E-Mail empfangen

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.