Deutsch-polnische Zusammenarbeit im Umweltweltschutz wird ausgeweitet

02.02.2005
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 022/05
Thema: Europa
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Rahmenabkommen für Pilotprojekte unterzeichnet

Rahmenabkommen für Pilotprojekte unterzeichnet

Deutschland und Polen wollen ihre Zusammenarbeit im Umweltschutz verstärken. Zu diesem Zweck haben Vertreter beider Seiten heute in Warschau ein Rahmenressortabkommen unterzeichnet, das die Grundlage für weitere gemeinsame Umweltschutzpilotprojekte ist. Das Bundesumweltministerium wird auch in Zukunft modellhafte Vorhaben in Polen finanziell fördern.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Mit der Förderung von Demonstrationsvorhaben, sei es im Klimaschutz oder in der Abwasserwirtschaft, unterstützen wir Polen, schneller EU-Umweltstandards zu erreichen. Projekte, die z. B. die Schadstoffbelastung von Grenzgewässern oder die Luftbelastung in Grenzregionen reduzieren, kommen auch der Bevölkerung auf deutscher Seite zugute." Im vergangenen Jahr war bereits mit Lettland und Tschechien ein solches Rahmenressortabkommen abgeschlossen worden.

Nach den Vorstellungen des Bundesumweltministeriums können im Rahmen deutsch-polnischer Pilotprojekte auch Konzepte zur effizienten Energienutzung gefördert werden. Neben der Einbeziehung von kommunalen Klein- und Wärmekraftwerken sollen dabei auch verstärkt Privatverbraucher erreicht werden. Modellvorhaben mit einem Klimaschutzziel kommen auch im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs in Betracht.

Die projektbezogene Zusammenarbeit im Umweltschutz zwischen Deutschland und Polen besteht schon seit den 90er Jahren. Das Bundesumweltministerium hatte zwei Abwasserprojekte in Swinemünde sowie Gubin/Guben mit rund 14 Mio. Euro gefördert.

Die Vorauswahl für weitere gemeinsame Projekte übernimmt das polnische Umweltministerium im Wege eines transparenten Interessenbekundungsverfahrens. Inhalte und Ziele stimmen die Vertragsparteien vorher ab. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe soll die einzelnen Pilotprojekte später koordinieren.

02.02.2005 | Pressemitteilung Nr. 022/05 | Europa
https://www.bmuv.de/PM2535
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