Die Bundesregierung verstärkt die Vorsorge vor Störfällen in der Industrie. Gleichzeitig sollen mögliche Auswirkungen von Industrieunfällen auf die Umwelt noch weiter begrenzt werden. Auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat das Bundeskabinett heute beschlossen, das deutsche Störfallrecht zu ändern. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, die europäischen Vorgaben rechtzeitig in deutsches Recht umzusetzen.
Das Kabinett beschloss die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der Störfall-Verordnung. Damit wird die europäische Seveso-II-Änderungsrichtlinie umgesetzt. Bundestag und Bundesrat müssen den Änderungen noch zustimmen.
Die wichtigsten Neuerungen der Störfall-Verordnung im einzelnen:
Bisher galt das europäische Störfallrecht nicht für Bergbautätigkeiten und Abfalldeponien. Diese Ausnahme wird nun eingeschränkt, so dass künftig zum Beispiel Bergeteiche wie der, dessen Bruch in Baia Mare zur Verseuchung der Donau mit Cyandid führte, den Anforderungen der Seveso-II-Richtlinie entsprechen müssen.
Aufgrund des Explosionsunglücks mit Feuerwerkskörpern in Enschede werden die Mengenschwellen für bestimmte explosionsgefährliche und pyrotechnische Stoffe gesenkt. Gleichzeitig werden zur besseren Identifizierbarkeit die Definitionen des Gefahrgut-Transportrechts übernommen.
Als Folge der Explosion in einer Düngemittelfabrik in Toulouse wurden die bisherigen Kategorien für Ammoniumnitrat überarbeitet und ergänzt.
Neben der Störfall-Verordnung wird auch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geändert. Damit werden Schutzobjekte, zum Beispiel wichtige Verkehrswege oder Freizeitgebiete, konkretisiert, zwischen denen und Industriebetrieben ein angemessener Abstand liegen soll.
Eine weitere Neuerung: Zukünftig sollen die Beratungsgremien Störfall-Kommission (SFK) und Technischer Ausschuss für Anlagensicherheit (TAA) zu einer Kommission für Anlagensicherheit (KAS) fusionieren.