Trittin: Interessen der Region kompetent vertreten
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat heute mit Christian Küppers vom Öko-Institut Freiburg-Darmstadt einen ausgewiesenen Fachmann auf den Gebieten Reaktorsicherheit und Strahlenschutz in die deutsche Delegation der Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Anlagen (DFK) berufen. "Die Situation des elsässischen Atomkraftwerks Fessenheim hat in den grenznahen Gemeinden der Region Südbaden immer wieder zu großer Beunruhigung geführt. Dies wurde durch das Erdbeben im Dezember des vergangenen Jahres noch einmal verstärkt. Mit der Berufung von Christian Küppers werden die Interessen der Region zusätzlich durch eine kompetente Fachperson vertreten", sagte Trittin.
Christian Küppers wurde auf Vermittlung der Bundestagsabgeordneten Kerstin Andreae durch den Freiburger Oberbürgermeister Dieter Salomon als zusätzliches Mitglied der DFK vorgeschlagen. Bundesumweltminister Jürgen Trittin ist diesem Wunsch mit der heutigen Berufung gerne nachgekommen. "Christian Küppers war bereits früher Mitglied einer Kontrollkommission des Atomkraftwerks Fessenheim und hat sich zur Übernahme der Aufgabe bereit erklärt", so Trittin.
Die DFK wurde 1976 durch eine Vereinbarung zwischen dem französischen Industrieminister und dem damals zuständigen Bundesinnenminister eingerichtet, um den Gesprächen zwischen deutschen und französischen Sicherheitsbehörden einen formalen Rahmen zu geben. Die DFK erhielt den Auftrag, gegenseitig Informationen zu Fragen der Sicherheit und des Strahlenschutzes sowie über besondere Vorkommnisse und die Notfallschutzplanung auszutauschen. Dies betrifft insbesondere die grenznahen Atomkraftwerke Fessenheim und Cattenom auf französischer sowie Neckarwestheim und Philippsburg auf deutscher Seite.
Die DFK tagt einmal jährlich, die Sitzungen finden abwechselnd in der Bundesrepublik und in Frankreich statt. Neben Vertretern des Bundes (Bundesumweltministerium, Auswärtiges Amt) nehmen auf deutscher Seite in der DFK auch Vertreter der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der angrenzenden Länder Baden-Württemberg, Rheinland Pfalz und Saarland sowie hinzugezogene Sachverständige teil.