EU-Kommission gibt grünes Licht für die steuerliche Förderung des Dieselrußfilters

13.01.2005
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 007/04
Thema: Verkehr
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Trittin: Auch Nachrüstung sollte begünstigt werden

Trittin: Auch Nachrüstung sollte begünstigt werden

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat den Vorschlag von EU-Kommissar Günter Verheugen für eine neue europäische Abgasnorm "Euro-5" begrüßt. Danach soll ab 2010 der Grenzwert für die Emission von Rußpartikeln durch Dieselautos 5 Milligramm pro Kilometer betragen. "Die EU-Kommission gibt damit grünes Licht für die steuerliche Förderung von Fahrzeugen, die den neuen Grenzwert vorzeitig erfüllen", sagte Trittin.

Der neue Grenzwert kann nach heutiger Erkenntnis nur durch den Einbau von Partikelfiltern eingehalten werden. "Da die zukünftige Euro-5-Norm spätestens ab dem Jahr 2010 für alle neuen Diesel-Pkw gilt, brauchen wir steuerliche Anreize, um die Markteinführung des Filters zu beschleunigen", sagte Trittin. Bereits im Frühjahr 2003 hatten der Bundesumweltminister und seine damalige französische Amtskollegin Bachelot-Narquin eine gemeinsame Initiative zur Minderung der Partikelemissionen aus Kraftfahrzeugen beschlossen. Die steuerliche Förderung von Dieselfahrzeugen mit Rußfiltern wurde bereits in Österreich, den Niederlanden und für Teile Norditaliens beschlossen.

Sinnvoll ist der Dieselrußfilter nicht nur bei neuen, sondern auch bei älteren Fahrzeugen. Denn der Altbestand an Diesel-Pkw und dieselbetriebenen Kleinlieferfahrzeugen stellt mittlerweile ein großes Problem dar. Dies gilt besonders im Hinblick auf die Belastung der Luftqualität in Ballungsräumen mit Feinstaub. "Deswegen sollte auch die Nachrüstung dieser Fahrzeuge mit einfachen Partikelfiltern steuerlich begünstigt werden", so der Bundesumweltminister.

13.01.2005 | Pressemitteilung 007/04 | Verkehr
https://www.bmuv.de/PM2520
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