Bundeskabinett bestätigt Pfandnovelle

12.01.2005
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 005/05
Thema: Konsum und Produkte
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005

Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin der im Dezember letzten Jahres vom Bundesrat beschlossenen Novellierung der Pfandpflicht zugestimmt. Mit der Novelle wird den Bedenken der EU-Kommission und des Europäischen Gerichtshofs Rechnung getragen und die Pfandpflicht vor allem für die Verbraucher vereinfacht. "Zukünftig gilt: Leere Einwegflaschen und Dosen können überall dort zurück gegeben werden, wo Einweg verkauft wird", sagte Trittin. Es werde nur noch nach dem Material, also Plastik, Glas oder Metall, unterschieden.

Der Bundesrat hatte am 17. Dezember eine Regelung verabschiedet, die das Pfand für Einwegverpackungen bei Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränken vorsieht. Pfandfrei bleiben auch in Zukunft Säfte, Milch und Wein sowie ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen, beispielsweise Kartons. Darüber hinaus werden ab Frühjahr 2006 die so genannten Insellösungen von Vertreibern und Abfüllern beendet. Vereinfachungen wie der einheitliche Pfandsatz von 25 Cent oder die Pfandbefreiung für Getränkekartons gelten bereits ab diesem Frühjahr, sofern auch der Bundestag der Novelle mehrheitlich zustimmt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am 14. Dezember die Vereinbarkeit einer Pfandpflicht für Einwegverpackungen mit europäischem Recht bestätigt. Die vom Gerichtshof geforderte längere Übergangsfrist zu Gunsten der ausländischen Getränkeanbieter hatte die Länderkammer bereits berücksichtigt, indem sie für wichtige Neuregelungen eine Übergangsfrist von 12 Monaten beschloss.

12.01.2005 | Pressemitteilung Nr. 005/05 | Konsum und Produkte
https://www.bmuv.de/PM2518
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