Zukünftig Strafen und Bußgeld bei Verstößen gegen neue EU-Chemikalienvorschriften

12.01.2005
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 004/05
Thema: Chemikaliensicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005

Verstöße gegen zwei kürzlich geänderte EU-Verordnungen zum Chemikalienrecht können künftig mit Strafen oder Bußgeldern geahndet werden. Das Bundeskabinett hat heute die von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegte Änderung der Chemikalien Straf- und Bußgeldverordnung beschlossen.

Bei der einen EU-Verordnung geht es um das Verbot von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) und anderen Substanzen, welche die Ozonschicht schädigen. Diese Stoffe dürfen nur noch für wenige Anwendungen hergestellt, in den Verkehr gebracht und verwendet werden. Die andere Verordnung regelt die Ein- und Ausfuhr gefährlicher Chemikalien. Beide EU-Verordnungen, die im März und April letzten Jahres geändert wurden, gelten in Deutschland unmittelbar.

Damit Verstöße gegen diese EU-Vorschriften geahndet werden können, musste die bestehende deutsche Chemikalien Straf- und Bußgeldverordnung geändert werden. Die Verordnung kann nun im Bundesgesetzblatt verkündet werden und danach in Kraft treten.

12.01.2005 | Pressemitteilung Nr. 004/05 | Chemikaliensicherheit
https://www.bmuv.de/PM2517
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