Spekulationen um Berufung der neuen RSK-Mitglieder abwegig

10.01.2005
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 001/05
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005

Zu Spekulationen um die Berufung der neuen Reaktorsicherheitskommission (RSK) für die Periode 2005 bis 2007 erklärt ein Sprecher des Bundesumweltministeriums:

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat am 23. Dezember 2004 die Mitglieder der Reaktorsicherheitskommission des Bundes (RSK) für die nächste Periode (in der Regel zwei Jahre) berufen. In einigen Presseberichten wird seither, zum Teil unter Missachtung von Fakten, darüber spekuliert, warum der frühere Leiter des Atomkraftwerks Neckarwestheim II, Dr. Eberhard Grauf, nicht erneut in die RSK berufen wurde. Dazu ist folgendes festzustellen:

1. Über die Zusammensetzung der RSK entscheidet der Bundesumweltminister. Weder gibt es hierbei ein Mitspracherecht der Betreiber noch ein "Selbstberufungsrecht" der bisherigen RSK-Mitglieder. Der Bundesumweltminister hat deshalb das Ansinnen der EnBW, Herrn Dr. Grauf vor Ablauf von dessen Amtszeit abzuberufen, entschieden zurückgewiesen. Ebenso energisch hat er vermeintlichen Ansprüchen auf eine Wiederberufung widersprochen. Von einem "Rauswurf", wie verschiedentlich behauptet wurde, kann keine Rede sein. Dr. Graufs reguläre Amtszeit endete am 31.12.2004.

2. Mit der im Vergleich erfolgten Beendigung der Tätigkeit von Dr. Grauf bei EnBW sind tragende Gründe für eine erneute Berufung in die RSK - Tätigkeit als Leiter einer laufenden Atomanlage - entfallen. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit einer Mitarbeit von Dr. Grauf in den ständigen Ausschüssen der RSK, die von der Kommission im Einvernehmen mit dem Bundesumweltminister für die einzelne Fachgebiete eingesetzt werden.

3. Die Haltung zur Atomenergie kann kein Kriterium für die Berufung in die Reaktorsicherheitskommission sein. Genau diese Praxis, die jahrzehntelang ausschloss, dass Gegner der Atomenergie in die RSK gelangten, hat das Bundesumweltministerium 1998 beendet. Seither wird die RSK pluralistisch besetzt. Dies beinhaltete immer auch, dass Mitarbeiter aus laufenden Atomanlagen in die RSK berufen wurden, um deren konkrete Erfahrungen aus dem Reaktorbetrieb einzubeziehen. Dies gilt auch für die jetzt neu berufene RSK.

4. Völlig abwegig sind Mutmaßungen über ein "Einknicken" des Bundesumweltministers vor der Atomindustrie. Die von der Bundesaufsicht - zum Teil im Weisungswege gegenüber der Landesaufsicht - durchgesetzten Maßnahmen gerade gegenüber EnBW, von der Untersuchung der Ablösung von Dr. Grauf als AKW-Leiter bis zur zeitweiligen Stilllegung des AKW Phillipsburg belegen, dass die Atomaufsicht des Bundes bei der Sicherheit von Anlagen keinen Rabatt gibt.

10.01.2005 | Pressemitteilung Nr. 001/05 | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM2514
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