In zwei Schutzgebieten in der Ostsee dürfen keine Offshore-Windparks errichtet werden. Die Anträge auf Genehmigung zweier Windparks in der "Pommerschen Bucht" und im angrenzenden Gebiet "Adlergrund" hat das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in Hamburg abgelehnt. Deutschland hat beide Gebiete bereits als Teile des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 vorgeschlagen und nach Brüssel gemeldet.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Ich bin erfreut, dass sich die Genehmigungsbehörde dem Votum des Bundesamtes für Naturschutz angeschlossen hat. Die Entscheidung zeigt, dass die Strategie der Bundesregierung für einen umwelt- und naturverträglichen Ausbau der Windenergie auf hoher See in der Praxis greift. Wir haben die 'Pommersche Bucht' und den 'Adlergrund' absichtlich nicht als Eignungsgebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen."
Das europäische Vogelschutzgebiet "Pommersche Bucht" gilt als ideales Rast-, Mauser-, Nahrungs- und Überwinterungsquartier, insbesondere für verschiedene Entenarten. Das FFH-Vorschlagsgebiet "Adlergrund" zeichnet sich vor allem durch wertvolle Sandbänke und Riffe aus. Das Bundesamt für Naturschutz hatte von Beginn an der Genehmigungsverfahren die beiden Gebiete als naturschutzfachlich äußerst bedeutsame Gebiete eingestuft. Die Antragsteller waren frühzeitig darauf hingewiesen worden, dass die ausgewiesenen Schutzgebiete in Nord- und Ostsee grundsätzlich nicht für den Bau von Windenergieanlagen geeignet sind. Die beiden Windparks sollten insgesamt 115 Anlagen umfassen.