Umweltrat beschließt Verbot von Cadmium in Batterien

20.12.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 358/04
Thema: Chemikaliensicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005

Tragbare Batterien und Akkumulatoren sollen zukünftig kein Cadmium mehr enthalten - auch dann, wenn sie in Geräte eingebaut sind. Darauf hat sich der Umweltministerrat heute in Brüssel geeinigt. Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Dies ist ein wichtiger Fortschritt für den Umweltschutz, weil in einem weiteren Wirtschaftsbereich die Produktverantwortung gilt." Außerdem bekräftigte der Rat den Nutzen der neuen EU-Chemikalienpolitik. Verbessert werden soll der Zugang zu Umweltinformationen bei den EU-Organen gerade für Nichtregierungsorganisationen.

Das Verbot für Cadmiumbatterien - wie Batterien in elektrischen Zahnbürsten - wird zwei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie wirksam. Nur für schnurlose Elektrowerkzeuge (Power Tools) hat sich der Rat darauf verständigt, ein Verbot zunächst noch nicht auszusprechen. Vier Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie soll diese Ausnahme auf den Prüfstand. Begründung: Für Power Tools ist nicht sicher gestellt, dass gleichwertiger Ersatz aktuell verfügbar ist. Erhöht hat der Rat die Sammelziele der Mitgliedsstaaten.

Bei der Chemikalienpolitik sprach sich der Rat für eine Prioritätensetzung in der Registrierung aus. Stoffe sollen nach Volumen und Gefährlichkeit registriert werden. Jürgen Trittin: "Damit werden die Stoffe zuerst registriert, für die bereits Daten vorliegen. Dies ist ein praktikables und plausibles Vorgehen." Der Minister betonte, dass der Nutzen der neuen Chemikalienpolitik bei weitem die Kosten überwiege. So gehen die Kosten-Nutzen-Studien von Vorteilen von bis zu 51 Milliarden Euro in den nächsten 30 Jahren aus.

Der Rat hat ebenfalls beschlossen, dass die EU das "Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten", die so genannte Aarhus-Konvention, ratifiziert. "Wir wollen damit für Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in Europa sorgen", unterstrich Trittin. Die Öffentlichkeit wird einen besseren Zugang zu Umweltinformationen der EU-Organe erhalten. Rechtzeitig vor der nächsten Vertragsstaatenkonferenz im Mai in Kasachstan kann die EU Vertragspartei der Aarhus-Konvention werden.

20.12.2004 | Pressemitteilung Nr. 358/04 | Chemikaliensicherheit
https://www.bmuv.de/PM2504
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