Europäischer Gerichtshof bestätigt Dosenpfand

14.12.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 351/04
Thema: Konsum und Produkte
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Grünes Licht für Neuregelung der Pfandpflicht

Grünes Licht für Neuregelung der Pfandpflicht

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat heute die Vereinbarkeit einer Pfandpflicht für Einwegverpackungen mit europäischem Recht bestätigt. Das Dosenpfand ist ein legitimes Instrument zur Förderung von Mehrwegverpackungen und ist aus Gründen des Umweltschutzes gerechtfertigt. Ferner stellt der Gerichtshof fest, dass die Einführung eines Pfand- und Rücknahmesystems den Herstellern und Vertreibern überlassen werden darf. Der Gerichtshof übt allerdings Kritik an der Übergangsregelung von 6 Monaten in Bezug auf Importeure von Mineralwässern. "Die Novelle der Verpackungsverordnung, die dem Bundesrat am kommenden Freitag zur Zustimmung vorliegt, berücksichtigt die Bedenken der EU und des Europäischen Gerichtshofes", betonte Rainer Baake, Staatssekretär im Bundesumweltministerium.

Mit der Neuregelung soll unter anderem durch Beendigung der Insellösungen der Ausbau eines einheitlichen flächendeckenden Rücknahmesystems gefördert werden. "Für die Beratungen im Bundesrat hat der EuGH damit auch eine klare Richtlinie vorgegeben: Insellösungen darf es zukünftig nicht mehr geben", so Baake weiter.

Die Entscheidungen des EUGH beenden die beiden dem Gericht vorliegenden Verfahren zum Dosenpfand. Eines der Verfahren (Rs. C-463/01) war bereits seit 1995 anhängig. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob ausländische Mineralwässer, die nach europäischem Recht an der Quelle abgefüllt werden müssen, bei der Ermittlung der Mehrweganteile mitgezählt werden dürfen. Betroffen sind nur rund 3 Prozent des deutschen Getränkemarktes. In dem anderen Verfahren (Rs. C-309/02) hat das Verwaltungsgericht Stuttgart dem EuGH Fragen zu europarechtlichen Aspekten eines Rechtstreits vorgelegt, bei dem österreichische Limonadenhersteller vom Land Baden-Württemberg eine Ausnahme von der Pfandpflicht fordern. Im deutschen Recht ist eine solche Ausnahme für ausländische Produkte nicht vorgesehen. "Die Dose wird gleichbehandelt, egal ob sie in Deutschland oder im Ausland abgefüllt wird", so Baake. Dies hat der Europäische Gerichtshof heute bestätigt, das Dosenpfand darf auch auf ausländische Getränke angewandt werden.

14.12.2004 | Pressemitteilung Nr. 351/04 | Konsum und Produkte
https://www.bmuv.de/PM2497
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