EU-Grenzwerte für feine Staubpartikel treten 2005 in Kraft - Bundesumweltministerium informiert mit neuer Broschüre
Die Verbesserung der Luftqualität zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt ist Hauptziel der europäischen Umweltpolitik. Nach einem aktuellen Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sterben allein in Europa 100.000 Menschen Jahr für Jahr an Feinstaub in der Atemluft. Deshalb hat die EU in ihrer Luftqualitätsrahmenrichtlinie sehr ehrgeizige Immissionsgrenzwerte festgelegt, die zum 1. Januar 2005 in Kraft treten. Bundesumweltminister Jürgen Trittin forderte die Länder und Kommunen auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um die Luftbelastung zu reduzieren.
Jürgen Trittin: "Der Bund hat seine Hausaufgaben gemacht. Jetzt sind die Länder und vor allem die Kommunen gefordert, ihrer Verantwortung für die Gesundheit der Bürger gerecht zu werden. Grenzwertdiskussionen führen nicht weiter."
Mit Blick auf die Situation z.B. in Berlin betonte der Bundesumweltminister, dass bloße Verweise auf eine stärkere Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs nicht ausreichten. Wenn, wie hier in der Stadt geplant, neue Busse mit alten Abgasstandards angeschafft werden, werde der öffentliche Nahverkehr Teil des Problems statt Teil der Lösung.
Insbesondere die hohe Belastung der Innenstädte mit Staub und Stickoxid ist ein Problem, das stärkeres Handeln erfordert. Bei der Verbesserung der Luftqualität kommt der Minderung der Partikelemissionen aus Dieselmotoren eine wichtige Rolle zu. Mit entsprechender Technik ist es möglich, über 99 % dieser gesundheitsgefährlichen Partikel zurück zu halten. Partikelfilter haben den großen Vorteil, dass sie die besonders schädlichen ultrafeinen Staubteilchen zurück halten können. Die Zulassungszahlen von Diesel-Fahrzeugen haben sich rasant erhört.
Die Bundesregierung drängt auf europäischer Ebene auf eine massive Absenkung der Partikel-Grenzwerte für Dieselfahrzeuge. Der Bund will saubere Diesel steuerlich entlasten.
Eine wirtschaftliche Alternative zu Diesel-Pkw's sind Erdgasfahrzeuge. Diese haben weder ein Partikel- noch ein Stickstoffoxidproblem und sind bis zum Jahr 2020 bei der Mineralölsteuer begünstigt.