Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die Länder aufgefordert, endlich ihren Verpflichtungen bei der Umsetzung europäischen Wasserrechts nach zu kommen. Trittin: "Die erhebliche Fristüberschreitung einiger Länder ist nicht hinnehmbar. Wiederholt muss sich der Bund für Versäumnisse der Länder vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten. Einmal mehr führt die derzeitige Zersplitterung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern zu Problemen bei der fristgemäßen Umsetzung von EU-Recht."
Ein Jahr nach Fristablauf ist die EU-Wasserrahmenrichtlinie immer noch nicht vollständig in allen Ländern in deutsches Recht umgesetzt. Die Europäische Kommission beabsichtigt deswegen, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie ist im Dezember 2000 in Kraft getreten. Sie musste bis Dezember 2003 in deutsches Recht umgesetzt werden. Für die Umsetzung der Richtlinie sind wegen der auf Bund und Länder verteilten Gesetzgebungskompetenzen 33 nationale Rechtsakte - ein Bundesgesetz und 32 Ländervorschriften - erforderlich. Der Bund, der nur eine Rahmenkompetenz hat, hat bereits im Sommer 2002 sein Wasserhaushaltsgesetz angepasst. Um die Details der Richtlinie umzusetzen, müssen die Länder zusätzlich sowohl ihre Landeswassergesetze ändern als auch Landesverordnungen erlassen. Hätte der Bund die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz gehabt, wäre die Wasserrahmenrichtlinie rechtzeitig umgesetzt worden. Statt 33 wären nur 2 Rechtsakte erforderlich gewesen.
Trittin: "Dieses Beispiel zeigt, dass ein einheitlicher Kompetenztitel Umwelt dringend notwendig ist. Unser Umweltrecht muss endlich europatauglich werden. Die Föderalismuskommission bietet die Chance, hier eine Lösung zu finden."
Bisher haben nur 10 Länder (Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen) die Richtlinie in ihr Landesrecht umgesetzt. Weiterhin im Verzug sind 6 Länder (Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt). Sachsen wird die Umsetzung voraussichtlich noch bis Ende dieses Jahres abschließen, die anderen säumigen Länder wollen das Verfahren spätestens im 1. Quartal 2005 beenden. Die Richtlinie zielt auf eine integrierte Gewässerbewirtschaftung in Flussgebietseinheiten ab. Bis 2015 sollen alle europäischen Gewässer einen guten Zustand haben.