Bundeskabinett beschließt neue Arbeitsgrundlage
Die Arbeit des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) soll künftig stärker auf aktuelle umweltpolitische Fragen und Einzelthemen ausgerichtet werden. Dies hat das Bundeskabinett heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin beschlossen. Der SRU berät die Bundesregierung seit 1971 und erstellt alle zwei Jahre umfassende Umweltgutachten.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin sagte, mit der neuen Arbeitsgrundlage trage die Bundesregierung den geänderten Bedingungen der Umweltpolitik und dem sich wandelnden wissenschaftlichen Beratungsbedarf Rechnung. "Umweltschutz konzentriert sich in der Öffentlichkeit zunehmend auf Einzelfragen und Detailbereiche. Deshalb sind zunehmend themenspezifische Einzelgutachten und aktuelle Stellungnahmen gefragt", sagte Trittin. Er sei sicher, dass der SRU weiterhin auf hohem fachlichem Niveau mit konstruktiven Ratschlägen und Handlungsempfehlungen der Politik zur Seite stehen werde." Die Gutachten des SRU spielen in der umweltpolitischen Diskussion stets eine herausragende Rolle.
Statt alle zwei Jahre wird der SRU der Bundesregierung ab 2008 nur noch alle vier Jahre ein übergreifendes Umweltgutachten vorlegen. Dadurch soll der Rat entlastet werden zugunsten einer höheren Flexibilität bei der Erarbeitung von Einzelgutachten. In der Vergangenheit hatte sich der SRU bereits u.a. mit Stellungnahmen zur strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung und zur Wirtschaftsverträglichkeit der Reform der europäischen Chemikalienpolitik zu Wort gemeldet.