Unter Vorsitz von Bundesumweltminister Jürgen Trittin kommen am 16. November 2004 im Garmisch-Partenkirchen die Umweltminister der neun Vertragsparteien der Alpenkonvention zur 8. Alpenkonferenz zusammen.
Im Mittelpunkt der Konferenz steht die Umsetzung der Protokolle zur Alpenkonvention auf der Grundlage des Zehn-Punkte-Programms, das Deutschland als Vorsitzland für die vergangenen zwei Jahre entwickelt hat. Gegenstand der Beratungen werden vor allem die Themen Verkehr, ökologischer Tourismus, Schutz vor Naturgefahren, grenzüberschreitende Schutzgebiete sowie ein ehrjähriges Arbeitsprogramm sein, dass die nachhaltige Entwicklung im Alpenraum sicherstellen soll. Darüber hinaus werden die Minister den Generalsekretär für das Ständige Sekretariat der Alpenkonvention mit Sitz in Innsbruck (Österreich) und Außenstelle in Bozen (Italien) ernennen. Deutschland beendet mit der Konferenz seinen Vorsitz, der alle zwei Jahre an einen anderen Vertragsstaat übergeht und für den Zeitraum 2005 bis 2006 von Österreich übernommen wird.
Die Alpenkonvention ist das weltweit erste völkerrechtliche Übereinkommen zum Schutz einer Bergregion. Das 1991 unterzeichnete Rahmenübereinkommen trat 1995 in Kraft. Zu den Vertragsparteien gehören alle acht Alpenstaaten Deutschland, Österreich, Liechtenstein, die Schweiz, Frankreich, Monaco, Italien und Slowenien sowie die EU. Mit der Ratifizierung aller neun Protokolle der Alpenkonvention durch Deutschland, Österreich, Liechtenstein und Slowenien sind diese in Kraft getreten.
Hinweis
Zum Abschluss der Alpenkonferenz ist eine Pressekonferenz mit Bundesumweltminister Jürgen Trittin und seinen Amtskollegen vorgesehen. Sie findet statt am Dienstag, 16. November 2004, 13.00 Uhr, im Kongresshaus, Olympia-Saal, Richard-Strauß-Platz 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen. Für die Teilnahme an der Pressekonferenz ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Telefonische Akkreditierung unter 01888 / 305-2015 oder -2018.