Klage gegen Dosenpfand wird für drei Monate ausgesetzt
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die Entscheidung der EU-Kommission begrüßt, vor Einreichung einer Klage die Novellierung der Dosenpfandregeln abzuwarten. "Mit dieser Entscheidung werden unsere Bestrebungen anerkannt, den Handlungsstau beim Dosenpfand zu überwinden und gemeinsam mit den Bundesländern Lösungen zu finden", sagte Trittin. Die Kommission hat heute beschlossen, die Klage gegen die Ausgestaltung des Dosenpfandes erst dann zu erheben, wenn nicht innerhalb von drei Monaten im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch die Kritikpunkte der Kommission aufgegriffen werden.
Der Bundesumweltminister hat gestern (19. Oktober) den Bundesratsbeschluss und die vorgesehenen Schritte zur Umsetzung in Schreiben an die Kommissare Bolkestein und Verheugen erläutert. "Ich habe der EU-Kommission angeboten, eine Lösung zu finden, die den Bedenken der Kommission gegen die sogenannten Insellösungen Rechnung trägt", sagte Trittin.
Das Bundesumweltministerium hat einen Verordnungsentwurf, der die Vorstellungen des Bundesrats übernimmt, bereits am vergangenen Freitag an die beteiligten Kreise und die Länder zur Anhörung versandt. "Gegebenenfalls könnte eine Ergänzung zur Einschränkung der Insellösungen kurzfristig abgestimmt werden", betonte der Bundesumweltminister. Angestrebt ist ein Kabinettbeschluss bereits am 3. November und der Beginn der Beratung im Bundestag in der zweiten Novemberwoche. "Damit könnte der Bundesrat noch vor Weihnachten der Novelle zustimmen", so Trittin.