Bayern brockt Deutschland Vertragsverletzungsverfahren ein

19.10.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 308/04
Thema: Ministerium
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Jürgen Trittin: Föderalismus muss europatauglich werden

Jürgen Trittin: Föderalismus muss europatauglich werden

Weil der Freistaat Bayern die europäische Zoorichtlinie bis heute nicht umgesetzt hat, ist die Bundesrepublik Deutschland vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) verurteilt worden. Dazu erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:

Seit März 1999 gilt die EU-Zoorichtlinie. Sie dient dem Schutz von Wildtieren in Zoos. Sie hätte bis Ende 2002 in Landesgesetze umgesetzt werden müssen.

Die Verantwortung dafür liegt bei den Ländern. Nur acht Bundesländer haben die Richtlinie fristgerecht umgesetzt, sieben weitere haben auf Drängen der Bundesregierung verspätet Regelungen getroffen. Nur Bayern hat seine Hausaufgaben bis heute nicht gemacht. Mit ihrem EU-widrigen Verhalten hat die bayerische Staatsregierung der Bundesrepublik die Verurteilung durch den EuGH eingebrockt. Damit es nicht zu weiteren Sanktionen gegen Deutschland kommt, muss Bayern jetzt schleunigst seinen Verpflichtungen nachkommen.

Dieser Fall zeigt erneut, dass auch Länder, die gerne mehr EU-Kompetenzen fordern, vorhandene Rechte und Pflichten nicht ausreichend nutzen. Es sind Umsetzungsdefizite der Länder bei der Natura2000-Richtlinie, der Zoo-Richtlinie oder der Badegewässer-Richtlinie, die Deutschland Vertragsverletzungsverfahren eingebracht haben. Der Föderalismus muss endlich europatauglich werden. Wir müssen im Rahmen der Föderalismusreform eine einheitliche Bundeskompetenz für die Umwelt schaffen."

19.10.2004 | Pressemitteilung Nr. 308/04 | Ministerium
https://www.bmuv.de/PM2454
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