Die Bundesregierung bleibt bei ihrer Absicht, den Lärmschutz in Deutschland zu verbessern. Das Bundeskabinett hat heute Vorschläge des Bundesrates abgewiesen, das "Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" aufzuweichen. Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Lärm macht krank. Für die Bekämpfung des Umgebungslärms sind Lärmminderungspläne mit konkreten Zielen unverzichtbar. Wir bauen dabei auf eine effektive Beteiligung der Öffentlichkeit."
Mit dem Gesetzentwurf wird das Ziel der EG-Umgebungslärmrichtlinie, Umgebungslärm zu vermeiden, ihm vorzubeugen oder ihn zu verringern, aufgegriffen und im Bundes-Immissionsschutzgesetz umgesetzt. Die inhaltlichen Vorgaben betreffen insbesondere die Aufstellung von Strategischen Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und große Verkehrsflughäfen. In Ballungsräumen sind auch sonstige Hauptlärmquellen einbezogen.
Auf Grundlage dieser Karten sind anschließend - wenn das Planungserfordernis feststeht - Lärmminderungspläne aufzustellen, die Maßnahmen zur Bekämpfung des Umgebungslärms festlegen. Der Gesetzentwurf sieht ferner eine umfassende Unterrichtung der Bevölkerung über die vorhandene Belastung durch Umgebungslärm sowie eine effektive Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Lärmminderungsplänen vor.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vor allem eine andere konzeptionelle Ausrichtung des Gesetzentwurfs gefordert, was die Bundesregierung unter Berufung auf die Vorgaben der EU ablehnt.