Trittin: Deutsches Umweltrecht muss europatauglich werden
Die Bundesregierung setzt Umweltrichtlinien der Europäischen Union zügig in deutsches Recht um. Soweit es in einzelnen Fällen dennoch zu Verzögerungen und Fristüberschreitungen kommt, liegt eine wesentliche Ursache hierfür in der föderalen Zersplitterung des Umweltrechts zwischen Bund und Ländern. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag hervor.
Derzeit stehen im Umweltbereich insgesamt 15 EU-Richtlinien zur Umsetzung an. In sieben Fällen sind die von der Kommission gesetzten Fristen abgelaufen. Die "Zoorichtlinie" ist bereits seit mehr als anderthalb Jahren, die "Wasserrahmenrichtlinie" seit zehn Monaten überfällig. Bei weiteren fünf Richtlinien sind die Umsetzungsfristen vor wenigen Wochen abgelaufen.
Bei den beiden Richtlinien mit der gravierendsten Fristüberschreitung sind Versäumnisse der Bundesländer die Ursache: Bei der "Zoorichtlinie" ist Bayern säumig, bei der "Wasserrahmenrichtlinie" sind sogar sieben Bundesländer in Verzug. Bei den übrigen fünf Richtlinien, die durch den Bund umzusetzen sind, hat das Bundeskabinett die erforderlichen Maßnahmen bereits beschlossen. Dabei geht es um die Richtlinien zum Umgebungslärm, zur strategischen Umweltprüfung sowie um drei verbundene Richtlinien zum Elektroschrott. Sofern im weiteren Gesetzgebungsverfahren keine Verzögerungen auftreten, ist mit der Umsetzung bis zum Jahresbeginn 2005 zu rechnen.
Eine wesentliche Ursache für immer wieder auftretende Verzögerungen bei der Umsetzung von EU-Umweltrecht ist nach Auffassung des Bundesumweltministeriums die sektorale Zersplitterung der Umweltkompetenzen zwischen Bund und Ländern. Zahlreiche EU-Richtlinien, die mehrere Umweltbereiche betreffen, können derzeit nur unter sachwidriger Aufspaltung in verschiedene Regelungskomplexe umgesetzt werden. Dadurch entstehen erhebliche Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren. Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat sich daher wiederholt dafür ausgesprochen, im Rahmen der Föderalismusreform eine einheitliche Bundeskompetenz für die Umwelt zu schaffen, um das Umweltrecht in Deutschland "europatauglich" zu machen. Eine Übertragung der Zuständigkeit für Teile des Umweltrechts auf die 16 Länder würde dagegen die aktuellen Probleme noch verschärfen, warnt Trittin.