Bundesrepublik ruft Europäisches Gericht an

21.09.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 275/04
Thema: Europa
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Missbrauchsklausel im deutschen Gesetz soll wirksam bleiben

Missbrauchsklausel im deutschen Gesetz soll wirksam bleiben

Die Bundesregierung hat beim Europäischen Gericht in Luxemburg ihre angekündigte Klage gegen die EU-Kommission eingereicht. Dabei geht es um eine Klausel im deutschen Gesetz über die Zuteilung von Emissionszertifikaten, mit der die Bundesregierung Überallokation und Missbrauch verhindern will. Die EU-Kommission hatte diese Missbrauchsklausel Anfang Juli beanstandet und es der Bundesregierung untersagt, überschüssige Zertifikate einzuziehen, wenn sich etwa die ursprünglichen Angaben eines Anlagenbetreibers als unzutreffend erweisen. Mit der Klage will die Bundesregierung ihre Rechtsposition wahren, betont aber zugleich ihr Interesse an einer Lösung des Konflikts auf dem Verhandlungswege.

Deutschland hat alle erforderlichen Maßnahmen für einen pünktlichen Start des Emissionshandels am 1.1.2005 ergriffen. Alle erforderlichen Gesetze und Verordnungen sind verabschiedet und in Kraft getreten, die Emissionshandelsstelle wurde eingerichtet, das Antragsverfahren ist angelaufen und wird in den nächsten Wochen abgeschlossen.

Mit ihrer Entscheidung vom 7. Juli 2004 zum deutschen Allokationsplan gab die EU-Kommission grünes Licht für die Ausgabe von Emissionszertifikaten. Sie beanstandete jedoch aus grundsätzlichen Erwägungen sogenannte "ex-post-Regelungen", die der deutsche Gesetzgeber zur Vermeidung von Überallokation und Missbrauch im Zuteilungsgesetz (ZuG) eingeführt hatte.

Die Bundesregierung betont ihr Interesse an einer Lösung des Konflikts auf dem Verhandlungswege. Notwendige Gespräche wurden bereits aufgenommen, konnten aber innerhalb der engen Klagefrist, die am 22. September 2004 abläuft, nicht abgeschlossen werden.

Die Bundesregierung will erreichen, dass sie im Falle von Überallokation und Missbrauch überschüssige Zertifikate einziehen kann. Es geht ihr nicht um eine nachträgliche Ausgabe von zusätzlichen Zertifikaten. Deutschland hat durch Gesetz geregelt, dass die Obergrenze von 495 Mio. Tonnen CO2 nicht überschritten werden kann.

21.09.2004 | Pressemitteilung Nr. 275/04 | Europa
https://www.bmuv.de/PM2421
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