Elbeschutz-Kommission legt Dokumentation zur Hochwasserkatastrophe von 2002 vor
Mit ihrer heute der Öffentlichkeit vorgestellten Dokumentation des Elbe-Hochwassers vom August 2002 hat die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) ihre grundlegenden Arbeiten zum vorsorgenden Hochwasserschutz vorläufig abgeschlossen.
Die Dokumentation der IKSE beschreibt erstmals für das gesamte Elbeeinzugsgebiet alle Aspekte von der Entstehung dieses Naturereignisses bis zu seinen verheerenden Folgen. Das Werk ergänzt den von der IKSE im Oktober 2003 verabschiedeten "Aktionsplan Hochwasserschutz Elbe", der für das gesamte Einzugsgebiet der Elbe gilt.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin dankte der IKSE für die wegweisenden Arbeiten und hob die große Bedeutung der flussgebietsweiten Zusammenarbeit hervor. "Hochwasserschäden wie 2002 im Elbegebiet können wir uns kein weiteres Mal leisten. Wir müssen deshalb alles daransetzen, gegen Naturkatastrophen nachhaltig vorzusorgen. Es gilt, Schadenspotentiale zu verringern, zumal Extremereignisse wie 2002 in immer kürzeren Abständen zu befürchten sind. Hierzu erwarte ich auch in Zukunft entscheidende Anstöße von der Internationalen Elbeschutzkommission."
Der "Aktionsplan Hochwasserschutz Elbe" sieht im wesentlichen Maßnahmen in sechs Schwerpunkten vor, die den anspruchsvollen Vorgaben des Hochwasserschutzgesetzes entsprechen, das am 1. Juli dieses Jahres vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde:
1. Im gesamten Einzugsgebiet der Elbe sollen Maßnahmen ergriffen werden, die Niederschläge so weit wie möglich flächenhaft zurückhalten.
2. Die noch vorhandenen Überschwemmungsgebiete an der Elbe und ihren Nebenflüssen (in Deutschland knapp 20 %) sollen erhalten und rechtsverbindlich festgesetzt werden. Ihre Nutzung soll derart eingeschränkt werden, dass hiervon keine Gefahren für Leib und Leben und hochwertige Sachgüter einerseits und für die Gewässer andererseits, etwa durch unsachgemäße Lagerung wassergefährdender Stoffe, ausgehen.
3. Ehemalige Überschwemmungsgebiete, die bisher als vermeintlich hochwassersicher galten, sollen gekennzeichnet und als "überschwemmungsgefährdet" ausgewiesen werden. Dies gehört auch zu den neuen Anforderungen des Hochwasserschutzgesetzes. Dabei soll gleichzeitig geprüft werden, welche Flächen z.B. durch Deichrückverlegung als Überschwemmungsgebiet rückgewonnen werden können. Hierin eingeschlossen sind die beiden vom BMU maßgeblich geförderten Naturschutzprojekte im Biosphärenreservat Mittlere Elbe und bei Lenzen im Landkreis Prignitz.
4. Deiche an der Elbe und ihren Nebenflüssen, die zum Schutz von Siedlungen und Industriegebieten auch künftig unverzichtbar sind, sollen nach dem heutigen Stand der Technik bis spätestens 2015 saniert werden. In Deutschland sind dies Deiche von rund 550 km Länge, bei einer Gesamtlänge von etwas über 1200 km. Die Kosten hierfür werden auf 500 Mio. geschätzt.
5. Das Hochwasserinformationssystem im Elbegebiet soll auf den heutigen Stand der Technik gebracht werden. Dadurch wird ein Vorhersagezeitraum von 48 Stunden erreicht. Heute beträgt dieser Zeitraum lediglich 24 Stunden.
6. Die Bewusstseinsbildung für die latenten Gefahren durch Hochwasser soll bei Kommunen und in der Öffentlichkeit erheblich verstärkt werden. Dadurch sollen künftig Fehlplanungen vermieden und jeder Einzelne zu mehr eigener Vorsorge zur Vermeidung von Hochwasserschäden motiviert werden.