Krebserzeugende Keramikfasern sollen aus verbrauchernahen Produkten verschwinden

25.08.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 250/04
Thema: Chemikaliensicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Bundesregierung ergreift Initiative in Brüssel

Bundesregierung ergreift Initiative in Brüssel

Keramische Mineralfasern sollen künftig nicht mehr als Dämmstoffe und technische Isolierungen eingesetzt werden dürfen. Für den Erlass einer entsprechenden Verordnung will sich die Bundesregierung von der EU-Kommission grünes Licht geben lassen. "Im Interesse der Gesundheit und des Arbeitsschutzes müssen Keramikfasern überall, wo Ersatzstoffe zur Verfügung stehen, durch weniger gefährliche Stoffe ersetzt werden", so Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Nach einer vom Bundesumweltministerium entworfenen Verordnung, die bereits zwischen den Bundesressorts abgestimmt ist, sollen Keramikfasern künftig in verbrauchernahen Produkten im Hochbau, in Haushaltsgeräten und in bestimmten Wärmeerzeugern in der Heizungstechnik verboten sein. Auch in PKW-Bremsbelägen dürfen sie nicht mehr enthalten sein.

Bereits mit der EU-Richtlinie 2001/41/EG vom 19. Juni 2001, die mit der Chemikalien-Verbotsverordnung in Deutschland umgesetzt wurde, ist die Abgabe von keramischen Mineralfasern als Stoffe oder in Zubereitungen mit einem Maßengehalt von mehr als 0,1 Prozent an private Endverbraucher bereits verboten. Mit einer neuen Keramikfaser-Verordnung will Trittin jetzt auch solche verbrauchernahen Erzeugnisse regeln, die krebserzeugende Stoffe enthalten und freisetzen können. Auch hier gilt der 0,1-Prozent-Wert.

Die künstlich hergestellten keramischen Mineralfasern werden wegen ihrer hohen Temperaturstabilität besonders zur Wärmeisolierung eingesetzt. Seit 1997 sind Keramikfasern in der Europäischen Union als krebserzeugende Stoffe der Kategorie 2 ("Auslösung von Krebs im Tierversuch nachgewiesen") eingestuft.

Nach den in der EU geltenden Verfahrensregeln ist die Keramikfaser-Verordnung der EU-Kommission zu notifizieren. Diese hat die Möglichkeit, "den Ball aufzugreifen" und - angestoßen von dem nationalen Verordnungsentwurf - eine entsprechende europäische Richtlinie zu erlassen, die dann für alle Mitgliedsstaaten verbindlich wäre. Für die Prüfung hat die Kommission drei Monate Zeit.

25.08.2004 | Pressemitteilung Nr. 250/04 | Chemikaliensicherheit
https://www.bmuv.de/PM2396
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