Anhörungen zum neuen Elektroschrottgesetz im Bundesumweltministerium

05.08.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 232/04
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005

Die mündlichen Anhörungen zu dem von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegten Elektroschrottgesetz, dem "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten", finden heute und morgen, am 5. und 6. August, im Bundesumweltministerium in Bonn statt. Mehr als 70 Verbände aus der betroffenen Wirtschaft und den Bereichen Umwelt- und Verbraucherschutz und der Wissenschaft sowie die Kommunalen Spitzenverbände und die Länder werden dabei Gelegenheit haben, ihre Anregungen und Vorschläge zum aktuellen Referentenentwurf im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Kreise in das Verfahren einzubringen.

Mit dem Elektroschrottgesetz sollen zwei EG-Richtlinien umgesetzt werden, die die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten verbieten und die Verantwortung für die Entsorgung der Altgeräte nach einheitlich vorgegebenem Stand der Technik den Herstellern zuweisen. Damit wird in Deutschland die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten ökologisch optimiert und das Prinzip der Produktverantwortung, wie es Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz bereits angelegt ist, konkretisiert.

Um möglichst große Mengen von Elektroschrott einer umweltfreundlichen Entsorgung zugänglich zu machen, sollen die Verbraucher ihre Altgeräte ab Mitte August 2005 getrennt sammeln. Bei der Erfassung der Altgeräte wird auf den heute bereits weitgehend gut etablierten kommunalen Strukturen aufgebaut. Die Verbraucher sollen ihre Altgeräte kostenlos abgeben können. Alle weiteren Schritte wie Behandlung, Verwertung, Recycling und umweltfreundliche Beseitigung der Altgeräte sind von den Produzenten zu übernehmen.

Die Ergebnisse der Anhörungen werden bei der weiteren Überarbeitung des Referentenentwurfs berücksichtigt. Anschließend erfolgt die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung, um dann nach der Kabinettbefassung voraussichtlich im September das parlamentarische Verfahren einzuleiten.

05.08.2004 | Pressemitteilung Nr. 232/04 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM2378
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