Trittin gibt Wirtschaft sieben statt drei Wochen Zeit für das Antragsverfahren
Die Rechtsgrundlagen für den Handel mit Emissionsrechten in Deutschland sind jetzt vollständig. Das Bundeskabinett beschloss heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin die sogenannte "Zuteilungsverordnung" (ZuV), mit der die Beantragung und Verteilung der Emissionsrechte geregelt wird. Voraussichtlich 2350 Anlagen in Deutschland können sich ab 2005 am Emissionshandel beteiligen. Sie erhalten dafür in den nächsten Monaten kostenlose Emissionsrechte zugeteilt.
Das Bundesumweltministerium wird der Wirtschaft zusätzliche Zeit geben, um die Anträge für diese Zuteilung vorzubereiten. Ursprünglich sollten die Anträge vom 2. bis 20.8. gestellt werden. Jetzt ist eine um vier Wochen verschobene Antragsfrist vom 28.8. bis 17.9. vorgesehen. Dieser Wunsch wurde von einer Vielzahl von einzelnen Unternehmen mündlich und schriftlich an das BMU herangetragen. Zeitliche Bedenken gegen das bisher vorgesehene Verfahren hatte auch der BDI erhoben.
Die Zuteilungsentscheidung wird also voraussichtlich einen Monat später erfolgen als in der europäischen Emissionshandelsrichtlinie vorgesehen, die dafür den 30. September als Frist nennt. "In der Abwägung zwischen einer Überschreitung dieser Frist und dem Interesse an einem geordneten und für alle Beteiligten beherrschbaren Zuteilungsverfahren hat aus unserer Sicht das Interesse der Anlagenbetreiber bei der gegebenen Sachlage deutlich Vorrang. Trotzdem wird Deutschland voraussichtlich immer noch das erste EU-Land sein, das für den Emissionshandel startklar ist", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.
Ein besonders wichtiger Grund für die Fristverlängerung ist, dass die Anträge nach dem Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG) einer Zertifizierung bedürfen. Die Zahl der zugelassenen Zertifizierer ist aber mit ca. 110 deutlich geringer als im Gesetzgebungsverfahren angenommen. Die Zertifizierer haben nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorgegebene Drei-Wochen-Frist zur Bearbeitung der zu erwartenden 2350 Anträge auf Zuteilung nicht ausreiche.
Die neuen Fristen sehen - vorbehaltlich einer diesen Vorstellungen entsprechenden Ausfertigung des Zuteilungsgesetzes durch den Bundespräsidenten - wie folgt aus:
28.08.: Beginn der Antragsfrist (3 Wochen)
17.09.: Ende der Antragsfrist
18.09.: Beginn der Bearbeitungsfrist (6 Wochen)
29.10.: Ende der Bearbeitungsfrist, spätester Termin für die Zuteilungsentscheidung.