Zu einer angeblich lückenhaften Umsetzung der EU-Altfahrzeugrichtlinie in Deutschland erklärte ein Sprecher des Bundesumweltministeriums:
"Die Kritik der EU-Kommission ist unberechtigt. Lücken bei der Umsetzung in deutsches Recht gibt es nicht. Die enthaltene Begrenzung des Anwendungsbereichs und Ausnahmen im deutschen Altautogesetz sind notwendig, um die Regelung vollziehen zu können und im übrigen zulässig.
Grosse Wohnmobile sind auf Nutzfahrzeugen größer als 3,5 Tonnen aufgebaut, die nicht der EU-Altfahrzeugrichtlinie unterliegen. Würden sie - wie es die EU interpretiert - unter die Altfahrzeugrichtlinie fallen, wären die Basisfahrzeuge nicht länger zu beschaffen, da sie die Anforderungen der Richtlinie naturgemäß nicht erfüllen. Dies käme in der Konsequenz einem Bauverbot gleich.
Ausrüstungsgegenstände wie Dusch- und Toiletteneinrichtungen, Küchenarmaturen, Elektroinstallationen oder Einbauten für medizinische Zwecke sind für Kraftfahrzeuge untypisch und fallen damit nicht unter die Altfahrzeugrichtlinie.
Deutschland setzt EU-Altfahrzeugrichtlinie korrekt und praxisnah um
16.07.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
16.07.2004
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Pressemitteilung
Nr. 221/04
| Kreislaufwirtschaft