Deutschland setzt EU-Altfahrzeugrichtlinie korrekt und praxisnah um

16.07.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 221/04
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005

Zu einer angeblich lückenhaften Umsetzung der EU-Altfahrzeugrichtlinie in Deutschland erklärte ein Sprecher des Bundesumweltministeriums:

"Die Kritik der EU-Kommission ist unberechtigt. Lücken bei der Umsetzung in deutsches Recht gibt es nicht. Die enthaltene Begrenzung des Anwendungsbereichs und Ausnahmen im deutschen Altautogesetz sind notwendig, um die Regelung vollziehen zu können und im übrigen zulässig.

Grosse Wohnmobile sind auf Nutzfahrzeugen größer als 3,5 Tonnen aufgebaut, die nicht der EU-Altfahrzeugrichtlinie unterliegen. Würden sie - wie es die EU interpretiert - unter die Altfahrzeugrichtlinie fallen, wären die Basisfahrzeuge nicht länger zu beschaffen, da sie die Anforderungen der Richtlinie naturgemäß nicht erfüllen. Dies käme in der Konsequenz einem Bauverbot gleich.

Ausrüstungsgegenstände wie Dusch- und Toiletteneinrichtungen, Küchenarmaturen, Elektroinstallationen oder Einbauten für medizinische Zwecke sind für Kraftfahrzeuge untypisch und fallen damit nicht unter die Altfahrzeugrichtlinie.

16.07.2004 | Pressemitteilung Nr. 221/04 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM2366
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