Bundesumweltminister Trittin zur Entscheidungsschwäche des Bundesrates: "Können hätte ich schon wollen, aber dürfen habe ich mich nicht getraut"

09.07.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 213/04
Thema: Klimaschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005

Als absurd hat Bundesumweltminister Trittin die Vertagung einer einfacheren Pfandregelung im Bundesrat bezeichnet. "Heute haben Länder wie Bayern ihre eigenen Anträge in die Ausschüsse verschoben, weil sie eine Mehrheit hatten", sagte Trittin. Die Anträge hatten im Bundesrat wie Bundestag eine Mehrheit. "Hier wurde nach dem Motto verfahren: Können hätte ich schon wollen, aber dürfen habe ich mich nicht getraut", unterstrich der Bundesumweltminister.

Mit einem Beschluss des Bundesrates hätte endlich Planungssicherheit für die betroffene Wirtschaft geschaffen werden können, so der Bundesumweltminister weiter. Geplante Investitionen der mittelständischen Wirtschaft liegen in Folge der fehlenden Entscheidung des Bundesrates weiter auf Eis. "Damit verstärkt die Entscheidungsschwäche des Bundesrates die Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der kleinen und mittleren Unternehmen in der Getränkewirtschaft", sagte Trittin.

Ohne eine Veränderung des bestehenden Rechts gilt weiter die Verpackungsverordnung in der Fassung der vormaligen Bundesumweltministerin Angela Merkel. Danach werden regelmäßig die Mehrweganteile bei Getränkeverpackungen ermittelt und die Daten veröffentlicht. Automatische Folge dieser Veröffentlichung ist unter bestimmten Bedingungen die Auslösung der Pfandpflicht in einer oder auch in mehreren seinerzeit definierten Getränkekategorien. Dieser Ablauf ist - vergleichbar einem Computerprogramm - festgelegt. Er ist nicht in das Belieben des Bundesumweltministers oder der Bundesregierung gestellt, sondern zwingende Konsequenz des von CDU/CSU und FDP geschaffenen Rechts.

Seit Beginn des Jahres 2003 ist die Pfandpflicht in den Bereichen Wasser, Bier sowie bei Erfrischungsgetränken mit Kohlensäure in Kraft. Bislang noch nicht betroffen sind Fruchtsäfte und andere Getränke ohne Kohlensäure, Wein sowie Milch. Die Bundesregierung wird die Daten der jüngsten Erhebung der Mehrweganteile bei Getränkeverpackungen in den nächsten Wochen veröffentlichen.

09.07.2004 | Pressemitteilung Nr. 213/04 | Klimaschutz
https://www.bmuv.de/PM2355
  • Fotogalerie Videogalerie

    Mediathek

    Das Ministerium in Bildern

  • Fotogalerie Videogalerie Interviews

    Online-Tagebuch

    Aus der täglichen Arbeit des Ministeriums

  • Newsletter

    Newsletter

    Meldungen per E-Mail empfangen

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.