Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und insgesamt sieben Gemeinden den Entwurf der Verordnung über eine Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben zur Stellungnahme zugesandt. Gegenstand der Verordnung ist das Verbot, Veränderungen vorzunehmen, die den Salzstock bereits vor Abschluss eines gesetzlich noch zu regelnden bundesweiten Auswahlverfahrens für ein Endlager für Endlagerzwecke unbrauchbar machen.
Die Erkundung von Gorleben wurde am 01. Oktober 2000 für mindestens drei und höchstens zehn Jahre zur Klärung konzeptioneller und sicherheitstechnischer Fragen unterbrochen. In der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000 zur Beendigung der Kernenergienutzung hat sich die Bundesregierung verpflichtet, für diesen Zeitraum das Vorhaben gegen Eingriffe Dritter zu schützen. Damit wird ausdrücklich keine Entscheidung über die Zukunft von Gorleben getroffen.
Ob Gorleben als Standort weiter Bestand haben kann, hängt davon ab, ob sich dieser Standort nach Durchführung des gesetzlich noch festzulegenden bundesweiten Standortauswahlverfahrens als bestgeeigneter Endlagerstandort erwiesen hat.
Da die Verordnung darauf gerichtet ist, ausschließlich den tieferen Untergrund des Planungsgebiets, also den Salzstock zu schützen, sind primär zukünftig solche Tätigkeiten untersagt, die die Integrität des Salzstockes nachteilig verändern. Alle anderen Tätigkeiten, wie zum Beispiel der Bau von Häusern oder Bewässerungseinrichtungen fallen deshalb nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung.