BMU: Deutschland hat Daten wie vereinbart geliefert
Die Europäische Kommission hat Deutschland gemahnt, Luftreinhaltepläne und Programme auf Basis der Messwerte für das Jahr 2001 vorzulegen. Hierzu erklärt ein Sprecher des Bundesumweltministeriums:
"Eine Verpflichtung, Luftreinhaltepläne vorzulegen, kann aus der EU-Luftreinhalterichtlinie erst für das Jahr 2002 abgeleitet werden. Um Pläne und Programme auf Basis der Richtlinie zu erstellen, müssen Messungen der Luftqualität für ein Kalenderjahr vorliegen.
Die Richtlinie galt erst ab 19. Juli 2001. Für den Zeitraum der ersten Jahreshälfte 2001 hat Deutschland der Kommission vorab freiwillig erste Messergebnisse für einen Probelauf der Richtlinie geliefert. Pläne und Programme gegen Überschreitungen der Luftqualitätsgrenzwerte können auf Basis dieser vorläufigen und unvollständigen Daten nicht erstellt werden.
Dass die Kommission aus dieser Gefälligkeit eine weitergehende Verpflichtung ableitet, ist rechtlich nicht zu begründen."