Zur heutigen Meldung der Tageszeitung "Die Welt" ("Jürgen Trittin droht mit Safttüten-Pfand") erklärt ein Sprecher des Bundesumweltministeriums:
"Bundesumweltminister Jürgen Trittin "droht" keineswegs damit, das Einwegpfand auf Saft auszuweiten. Das Gegenteil ist richtig.
Der Bundesumweltminister hat im April letzten Jahres bereits zum zweiten Mal eine Novelle der Verpackungsverordnung vorgelegt, die genau das verhindern soll. Es ist beabsichtigt, Wein und Saftkartons explizit von der Pfandpflicht freizustellen.
Der Entwurf hat bereits vor einem Jahr Kabinett und Bundestag passiert. Es liegt derzeit nur noch am Bundesrat, das Saft- und Weinpfand zu verhindern.
Der am letzten Freitag (2. Juli) in den Bundesrat eingebrachte Verordnungsentwurf des Freistaates Bayern zeichnet in diesem Zusammenhang einen konstruktiven Weg zur Lösung der Blockade vor. Entscheidend wird jedoch sein, ob der Antrag in der Bundesratssitzung am kommenden Freitag (9.Juli) im Bundesrat eine Mehrheit findet.
Solange die Bundesländer eine Novellierung der Pfandpflicht nicht zustimmen, gilt weiter das alte Recht aus Zeiten der Umweltminister Töpfer und Merkel. Danach tritt nach der Feststellung der Unterschreitung bestimmter Mehrweganteile für Saft und Wein automatisch ein halbes Jahr später die Pfandpflicht in Kraft. Dies ist nicht in das Belieben des Bundesumweltministers oder der Bundesregierung gestellt, sondern zwingende Konsequenz des von CDU/CSU und FDP geschaffenen Rechts. Inzwischen liegen auch Klagedrohungen vor, dieses Recht zu vollziehen."