Trittin: Verkehrsprojekte werden umweltverträglicher

01.07.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 201/04
Thema: Verkehr
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Bundesverkehrswegeplan stärkt Umweltbelange bei Fernstraßen und Schienenwegen

Bundesverkehrswegeplan stärkt Umweltbelange bei Fernstraßen und Schienenwegen

Mit dem neuen Bundesverkehrswegeplan wird eine wichtige Weichenstellung für eine umweltverträglichere Verkehrspolitik vorgenommen. Der Bundestag hat heute mit den Ausbaugesetzen für Fernstraßen und Schienenwege die gesetzlichen Grundlagen beschlossen, damit dessen Regelungen in Kraft treten können. Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Schon bei der Planung der Verkehrswege steht die ökologische Bewertung im Mittelpunkt. Projekte, die Naturschutzkriterien nicht standhielten, wurden geändert - oder gestrichen. Bei keinem Verkehrswegeplan zuvor flossen ökologische Belange so intensiv und so frühzeitig ein." Trittin begrüßte, dass künftig gleichwertig in Schienen- und Straßenverkehrsprojekte investiert wird.

Der Bundestag hat das 1. Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegegesetzes und das 5. Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes in dritter Lesung verabschiedet. Dafür hat der Bundesverkehrswegeplan 2003, den das Bundeskabinett am 2. Juli 2003 beschlossen hatte, die Voraussetzungen geschaffen.

Alle neuen Verkehrsprojekte haben eine vertiefte ökologische Bewertung durchlaufen. Für fast 800 Straßenbauprojekte, bei denen mit naturschutzfachlichen Konflikten zu rechnen war, gab es eine umfassende Umweltrisikoeinschätzung durch anerkannte Gutachter. Viele dieser Projekte erwiesen sich als so problematisch, dass erhebliche Um- oder Neuplanungen erforderlich wurden. Verblieben sind über 300 Bundesfernstraßenprojekte mit einem sehr hohen Umweltrisiko. Hier ist eine weitergehende Prüfung vorgesehen. Sie gelangten daher nur unter Vorbehalt in eine Sonderkategorie "mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag" in das Fernstraßenausbaugesetz.

Trittin: "Aus Umweltschutzsicht ist besonders erfreulich, dass einige ökologisch äußerst kritische Vorhaben vollständig aus dem Bundesverkehrswegeplan herausfielen. Das betrifft etwa die Rothaargebirgsautobahn A4 in Nordrhein-Westfalen, die A44 zwischen Essen und Bochum, die A71 zwischen Sangershausen und Bernburg und die A16 zwischen Leipzig und Torgau."

Mit dem neuen Bundesverkehrswegeplan wird überdies der Zuwachs der klimaschädlichen CO2-Emissionen erheblich eingeschränkt. Dies ist nur eine von mehreren Maßnahmen, womit der Verkehrssektor CO2-Einsparbeiträge erbringt. Ein umweltbewusstes Verkehrsverhalten, Effizienzsteigerungen und eine bessere Verzahnung der Verkehrsträger werden zusätzlich dazu beitragen, die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen.

01.07.2004 | Pressemitteilung Nr. 201/04 | Verkehr
https://www.bmuv.de/PM2342
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