Bei der Neuerteilung der Genehmigung für die Entnahme von Wasser aus der Mosel und für Ableitungen aus dem Atomkraftwerk Cattenom hat die französische Regierung die Einwendungen der deutschen Seite berücksichtigt. Die neue Genehmigung, die heute im französischen "Journal Officiel" veröffentlicht wurde, schreibt ausdrücklich vor, dass das Atomkraftwerk alle Vorkehrungen zu treffen hat, um den Wasserverbrauch sowie die Auswirkungen der Ableitungen auf Mensch und Umwelt unter Verwendung der besten verfügbaren und wirtschaftlich vertretbaren Technologie zu begrenzen. Die Genehmigung enthält Höchstwertbegrenzungen für Ableitungen von Tritium, Hydrazin, Chloriden, Zink und Kupfer. Die französischen Behörden lehnten damit die vom Betreiber geforderten höheren Ableitungswerte ab. Das Bundesumweltministerium begrüßte die Entscheidung.
Das Bundesumweltministerium hatte sich dafür eingesetzt, dass die Pläne des Cattenom-Betreibers EDF für die deutsche Bevölkerung in der Grenzregion ausgelegt wurden. Im Rahmen einer grenzüberschreitenden UVP konnten die Unterlagen in Rheinland-Pfalz und im Saarland eingesehen werden.
Im April 2003 hatte EDF eine neue Genehmigung mit dem Ziel beantragt, die zum Teil Erhöhungen der Ableitungen zum Gegenstand hatten. Die Strahlenschutzkommission des Bundesumweltministerium hatte hierzu eine Stellungnahme erarbeitet, die in gleichlautende Stellungnahmen von Saarland und Rheinland-Pfalz eingeflossen war und vom Bundesumweltministerium der französischen Seite übermittelt worden waren.
Die Tritium-Ableitungen bei den derzeitigen Brennelementen sollen von 160 TBq auf 140 TBq abgesenkt werden. Für die Verwendung der HTC-Brennelemente wird der dreijährige Mittelwert der Tritium-Emissionen von beantragten 200 TBq auf die bisher gültigen 160 TBq reduziert.