Anhörung über neues Fluglärmgesetz Mitte September
Das Bundesumweltministerium hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Fluglärmgesetzes an Länder und Verbände versandt und damit das Beteiligungsverfahren zu dieser Neuregelung eingeleitet. Mit der Neufassung des Fluglärmgesetzes will Bundesumweltminister Jürgen Trittin den Anspruch der Flughafenanwohner auf effektiven Lärmschutz stärken. Zudem soll das Gesetz für eine vorausschauende Siedlungsplanung in lärmbelasteten Bereichen um die Flughäfen sorgen, um künftigen Lärmkonflikten besser vorzubeugen. Der Entwurf wird zunächst Gegenstand einer mündlichen Anhörung der Länder und Verbände am 13. und 14. September 2004 in Bonn sein, bevor er in die Ressortabstimmung geht.
Das bislang geltende Fluglärmgesetz stammt aus dem Jahr 1971 und entspricht nicht mehr den aktuellen Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung. Es entfaltet auch kaum noch Wirkung, da die Lärmschutzzonen oftmals kaum über das Flughafengelände hinausreichen.
Der jetzt vom Bundesumweltministerium vorgelegte Referentenentwurf sieht eine grundlegende Modernisierung des Fluglärmgesetzes vor. Der Entwurf legt im Kern fest, dass die Betreiber der größeren zivilen und militärischen Flugplätze lärmbelasteten Anwohnern die erforderlichen baulichen Schallschutzmaßnahmen, vor allem den Einbau von Schallschutzfenstern, finanzieren müssen. Diese Pflichten sollen künftig für alle Verkehrsflughäfen gelten, aber auch für die großen Verkehrslandeplätze mit mehr als 25.000 Starts und Landungen im Jahr. Neben den zivilen Verkehrsflugplätzen erfasst der Gesetzentwurf auch die militärischen Flugplätze, an denen Flugzeuge mit Strahltriebwerken stationiert sind, und erstmals auch die Flugplätze der Bundeswehr und der Alliierten, an denen schwere propellergetriebene Transportflugzeuge mehr als 25.000 mal im Jahr starten und landen.