Impulse für den internationalen Hochwasserschutz

21.06.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 178/04
Thema: Binnengewässer
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Internationale Fachkonferenz in Berlin berät heute und morgen über Vorsorge und Schutz vor Überflutungen

Internationale Fachkonferenz in Berlin berät heute und morgen über Vorsorge und Schutz vor Überflutungen

Ein wirksamer Hochwasserschutz setzt eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit voraus, die das gesamte Einzugsgebiet der Flüsse umfasst. Heute und morgen beraten auf Einladung des Bundesumweltministeriums über 100 internationale Experten über gemeinsame Leitlinien zur Hochwasservorsorge und zum Hochwasserschutz. Die Konferenz findet unter dem Dach des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UN-ECE) in Berlin statt.

Die im März 2000 in Den Haag von den Vertragsstaaten des Übereinkommens angenommenen Leitlinien enthalten richtungsweisende Vorgaben, die bereits in vielen Flussgebieten erfolgreich umgesetzt sind. Katastrophale Schäden, wie sie im August 2002 allein in Deutschland an der Elbe entstanden sind, kann sich eine Volkswirtschaft nicht mehrmals pro Jahrzehnt leisten. Fest steht: Es wird weiterhin Hochwasser geben. Angesichts des Klimawandels ist sogar zu erwarten, dass extreme Wetterereignisse künftig noch häufiger Hochwasser entstehen lassen. Um so wichtiger ist Zusammenarbeit über Länder- und Staatsgrenzen hinweg.

Dies berücksichtigt auch der Gesetzentwurf des BMU zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes, mit dem sich der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages heute befasst. Das Hochwasserschutzgesetz setzt klare Zeichen zu den notwendigen Kooperationen in den Flussgebietseinheiten. Dabei geht es vor allem darum, Schutzmassnahmen dort durchzuführen, wo sie am wirksamsten und wirtschaftlichsten sind.

Deutschland hatte sich mit dem Fünf-Punkte-Programm vom 15. September 2002 verpflichtet, eine internationale Flusskonferenz zu organisieren. Ziel ist es, gemeinsame, international abgestimmte Verhaltensweisen in der Hochwasservorsorge und im Hochwasserschutz zu entwickeln. In den Vorbereitungsarbeiten zu der Konferenz wurde deutlich, dass die inhaltliche Umsetzung der UN-ECE-Leitlinien und das Ausrichten verschiedener Politikbereiche auf das Ziel des vorbeugenden Hochwasserschutzes Schwerpunkte der Beratungen bilden werden.

21.06.2004 | Pressemitteilung Nr. 178/04 | Binnengewässer
https://www.bmuv.de/PM2318
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