PCB-Ausstieg in Deutschland fast abgeschlossen

16.06.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 174/04
Thema: Chemikaliensicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005

In Deutschland ist der Ausstieg aus der Verwendung von PCBs, den sogenannten "Polychlorierten Biphenylen", bereits heute fast vollständig abgeschlossen. Deutschland erfüllt damit seine Pflichten aus der PCB-Richtlinie der EU weit vor dem gesetzten Zieljahr 2010.

Fünf Bundesländer haben bereits eine vollständige Entsorgung gemeldet. In zwei Bundesländern werden noch insgesamt sechs Geräte mit Ausnahmegenehmigungen betrieben. Im übrigen stehen nur noch wenige PCB-haltige Geräte und geringe Mengen PCB-haltiger Flüssigkeiten zur Entsorgung an. Die umweltfreundliche Entsorgung dieser Restmengen ist gewährleistet. Denn die dazu nötigen Kapazitäten überschreiten die vorhandenen Reste bei weitem. Vor rund zehn Jahren waren noch mehr als 300.000 Tonnen PCB-haltiger Geräte und Flüssigkeiten zu entsorgen. Davon sind bereits mehr als 99 Prozent entsorgt. Im Zieljahr 2010 werden nur noch zwei Transformatoren zu entsorgen sein.

PCB sind schwer abbaubare Verbindungen, die sich in der Nahrungskette anreichern und zu erheblichen Gesundheits- und Umweltschäden führen können. Da sie gute Isolier- und Kühleigenschaften besitzen und schwer entflammbar sind, wurden die Stoffe hauptsächlich als Transformatoröle und als Hydraulikflüssigkeiten im Bergbau verwendet. In der Bundesrepublik Deutschland werden PCB bereits seit 1983 nicht mehr produziert. Die im September 1996 beschlossene europäische PCB-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, so bald wie möglich, spätestens bis Ende 2010, Vorkehrungen für die Dekontaminierung oder Beseitigung von PCB-haltigen Geräten zu treffen. Mit der PCB-Abfallverordnung vom 26. Juni 2000 ist Deutschland diesen Verpflichtungen nachgekommen.

16.06.2004 | Pressemitteilung Nr. 174/04 | Chemikaliensicherheit
https://www.bmuv.de/PM2314
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