Trittin wirft Bundesländern Doppelmoral vor

11.06.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 169/04
Thema: Klimaschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Grenzwerte für Feinstäube können nicht zur Disposition gestellt werden

Grenzwerte für Feinstäube können nicht zur Disposition gestellt werden

Zu der heute mit der Stimmenmehrheit der unionsgeführten Länder gefassten Entschließung des Bundesrats zum Thema Luftreinhaltung erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Die Entschließung spiegelt die unglaubliche Doppelmoral der unionsgeführten Länder wider: Einerseits begrüßen sie die Umsetzung einer europäischen Richtlinie, die sie andererseits wegen zu scharfer Grenzwerte ablehnen. Sie fordern eine Revision dieser Grenzwerte, legen andererseits aber keine Luftreinhaltepläne vor, ohne die eine Überprüfung der Grenzwerte durch die EU nicht stattfinden kann. Und der niedersächsische Umweltminister Sander setzt dem Ganzen die Krone auf, indem er sowohl gegen die angeblich zu niedrigen Grenzwerte als auch gegen den Rußpartikelfilter für Diesel-PKW wettert.
Gesundheitsgefahren durch Feinstaub bedürfen engagierter Taten auch seitens der Länder und nicht Beschlüssen, die zwar Staub aufwirbeln, in der Sache aber nicht weiter bringen."

Hintergrund: Um die Bürger Europas vor Feinstaub als Verursacher von Krebs und anderen lebensgefährlichen Erkrankungen von Lunge, Herz und Kreislauf zu schützen, hat die EG in einer Richtlinie zur Verbesserung der Luftqualität Feinstaub-Standards gesetzt, die auf die Expertise der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zurückgehen. Sowohl bei den Verhandlungen auf EU-Ebene, die in den 90er begonnen wurden, als auch bei der erst im September 2002 in Kraft getretenen nationalen Umsetzungsregelung hatte der Bundesrat diesen für den Gesundheitsschutz so wichtigen Festlegungen zugestimmt.

Heute, kaum zwei Jahre später, versuchen die Länder, sich aus ihrer Verpflichtung zur Einleitung konkreter Staubsenkungs-Maßnahmen zu stehlen. Statt erst einmal ihre Hausaufgaben zu machen und die bis Ende dieses Jahres erforderlichen Luftreinhaltepläne vorzulegen, versuchen einzelne Länder, ihre Pflichten zu umgehen. Ihr Hauptargument: bedeutende Staubeinträge von Außen, die sich ihrer Einflussnahme entzögen.

Trittin hierzu: "Dieser Einwand ist haltlos. Die EU wird Deutschland nicht für Feinstaubüberschreitungen verantwortlich machen, die gar nicht aus Deutschland stammen. Entscheidend ist, dass die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um auch in Deutschland den Feinstaubausstoß zu senken. Natürlich bedarf es enormer zusätzlicher Anstrengungen auf allen Ebenen, um die anspruchsvollen Grenzwerte möglichst fristgerecht einzuhalten. Wenn dadurch Tausende Menschen vor staubbedingten Krankheiten, die in vielen Fällen tödlich enden, geschützt werden, lohnt sich diese Mühe. Deshalb sehe ich keine Veranlassung, die Grenzwerte für Feinstaub einfach zur Disposition zu stellen. Dieses durchsichtige Spiel einiger Bundesländer werden wir nicht mitmachen."

11.06.2004 | Pressemitteilung Nr. 169/04 | Klimaschutz
https://www.bmuv.de/PM2309
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