Zeit für Mülldeponien läuft ab

01.06.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 156/04
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Staatssekretär Baake: Ab 2005 Abfälle vollständig verwerten

Staatssekretär Baake: Ab 2005 Abfälle vollständig verwerten

Der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Rainer Baake, hat Gewerbebetriebe, Industrie und Kommunen aufgerufen, sich um eine rechtskonforme Entsorgung ihrer Abfälle zu kümmern. Auf einem Kongress des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) in Köln wies Baake darauf hin, dass sich in genau einem Jahr - am 1. Juni 2005 - die Abfallwirtschaft in Deutschland tiefgreifend ändern werde. Von diesem Zeitpunkt an ist es nicht mehr zulässig, biologisch abbaubare Abfälle unvorbehandelt in Deponien abzulagern. Baake stellte klar: "Länder und Kommunen hatten zwölf Jahre Zeit, sich auf die neue Regelung einzustellen. Eine Fristverlängerung wird es nicht geben."

Herkömmliche Deponien tragen zu vielfältigen Umweltbelastungen bei, etwa durch klimaschädigendes Deponiegas und schadstoffbelastetes Sickerwasser. Biologisch abbaubare und organikreiche Abfälle müssen daher spätestens ab 2005 so vorbehandelt werden, dass es nicht mehr zu derartigen Belastungen kommt. Flächendeckend geht Deutschland damit von umweltbelastenden Deponien zu stärker vorsorgeorientierten Beseitigungsverfahren über. Zahlreiche Müllverbrennungsanlagen (MVA) und mechanisch-biologische Behandlungsanlagen (MBA) sind in den letzen Jahren entstanden oder befinden sich im Bau. 2005 sollen 75 MVA und 61 MBA zur Verfügung stehen. Damit wird es ausreichende Behandlungskapazitäten für die überlassungspflichtigen Abfälle geben, die allerdings regional unterschiedlich verteilt sind. Für bislang nicht überlassungspflichtige Abfälle müssen noch weitere Behandlungskapazitäten erschlossen werden - beispielsweise durch die Mitverbrennung in Zementwerken.

Der Staatssekretär mahnte auch an, die geordnete Abfallbeseitigung im Inland nicht durch Exporte in Länder mit niedrigeren Standards zu unterlaufen. "Exportgenehmigungen in Länder mit Billigdeponien darf es nicht geben", so Baake. Er hoffe, dass sich die zuständigen Vollzugsbehörden ihrer hohen Verantwortung bewusst seien.

Mit der Beendigung der Ablagerung biologisch abbaubarer Abfälle leistet die Abfallwirtschaft einen erheblichen Beitrag, um die Klimaschutzziele Deutschlands zu erfüllen. So wird verhindert, dass methanhaltiges, klimaschädigendes Deponiegas entsteht. Durch die Verbrennung der Abfälle oder die Mitverbrennung von heizwertreichen Abfallbestandteilen lässt sich der Energiegehalt der Abfälle nutzen, was fossile Energieträger eingespart.

Eine Studie im Auftrag des Bundesumweltministeriums zeigt, dass von den Ende 2000 in Deutschland noch betriebenen 333 Siedlungsabfalldeponien bis zum 31. Mai 2005 voraussichtlich mindestens 200 Deponien geschlossen werden. Darüber dürften bis zum Jahre 2009 weitere 8 bis 28 Deponien geschlossen werden, die den Anforderungen der Abfallablagerungsverordnung an Errichtung und Betrieb nicht entsprechen.

"Ich gehe davon aus, dass wir ab 2020 durch weitere Fortschritte bei der Vermeidung und Verwertung und neue technische Entwicklungen alle Siedlungsabfälle vollständig verwerten und auf eine oberirdische Deponierung gänzlich verzichten können", betonte Staatsekretär Baake.

01.06.2004 | Pressemitteilung Nr. 156/04 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM2293
  • Fotogalerie Videogalerie

    Mediathek

    Das Ministerium in Bildern

  • Fotogalerie Videogalerie Interviews

    Online-Tagebuch

    Aus der täglichen Arbeit des Ministeriums

  • Newsletter

    Newsletter

    Meldungen per E-Mail empfangen

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.