Bundeskabinett beschließt neues Umweltinformationsgesetz

26.05.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 151/04
Thema: Forschung · Förderung
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Trittin: "Information ist Schlüssel zur Bürgergesellschaft"

Trittin: "Information ist Schlüssel zur Bürgergesellschaft"

Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin den Entwurf zur Neufassung des Umweltinformationsgesetzes beschlossen. "Informationen und Zugang zu Informationen sind Schlüssel zur Bürgergesellschaft", sagte Trittin. Nur wer informiert ist, kann sich als Bürger an öffentlichen Entscheidungen beteiligen und die Verwaltungen damit wirksam kontrollieren. "Öffentlichkeit zwingt zu anspruchsvollem Verwaltungshandeln", so der Bundesumweltminister.

Durch das neue Umweltinformationsgesetz wird der Zugang zu Umweltinformationen für die Bürgerinnen und Bürger deutlich verbessert. So werden alle Stellen der öffentlichen Verwaltung des Bundes zur Herausgabe von Umweltinformationen verpflichtet, unabhängig davon, ob sie spezielle Aufgaben im Bereich des Umweltschutzes wahrzunehmen haben. Die Fristen für die Beantwortung von Anfragen zu Umweltinformationen werden halbiert und dürfen in der Regel einen Monat nicht überschreiten. Außerdem wird die Bundesverwaltung verpflichtet, umfassender als bisher aktiv Umweltinformationen zu verbreiten. "Dabei soll zunehmend das Internet als modernes schnelles und zudem demokratisches Medium genutzt werden", sagte Trittin.

Mit dem Gesetz werden für die Bundesverwaltung die Anforderungen der neugefassten Umweltinformationsrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt. Die Auskunftspflichten von Landesbehörden und bestimmter privater Stellen werden künftig in landesrechtlichen Vorschriften zur Umsetzung der neuen Umweltinformationsrichtlinie geregelt. Mit dem neuen Umweltinformationsgesetz werden zugleich die Verpflichtungen über den Zugang zu Umweltinformationen aus der Aarhus Konvention der UN ECE erfüllt. Die darüber hinaus in der Aarhus-Konvention vorgesehenen Verbesserungen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und beim Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten werden in Kürze in einem weiteren Gesetzgebungsvorschlag aufgegriffen.

Der Gesetzentwurf für das neue Umweltinformationsgesetz wird nun zunächst dem Bundesrat zugeleitet und kann damit rechtzeitig vor Ablauf der Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie am 14.02.2005 in Kraft treten.

26.05.2004 | Pressemitteilung Nr. 151/04 | Forschung · Förderung
https://www.bmuv.de/PM2287
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