AKW-Betreiber tragen die finanzielle Verantwortung für die Endlagerung von Atommüll
Zu einem heutigen Bericht der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" zur Endlager-Politik erklärt der Sprecher des Bundesumweltministeriums, Michael Schroeren:
Der Bericht der HAZ enthält, was die Schilderung eines möglichen Organisationsmodells für die Suche, Errichtung und Finanzierung eines Endlagers für radioaktive Abfälle betrifft, nichts Neues. Bundesumweltminister Jürgen Trittin hatte diese Überlegungen bereits Anfang Oktober 2003 auf einer öffentlichen Veranstaltung in Köln zur Diskussion gestellt. Einzelheiten hatte das BMU seinerzeit in einer Pressemitteilung veröffentlicht. Die Rede des Ministers ist im Internet abrufbar und wurde auch in der "Frankfurter Rundschau" (11.10.2003) im Wortlaut dokumentiert. Anders als die HAZ behauptet, existiert allerdings dazu kein Gesetzesentwurf.
Angesichts der in dem HAZ-Bericht wiedergegebenen Äußerungen des E.ON-Vorstandsmitglieds Walter Hohlefelder ist zu betonen: Die Grundsätze der nuklearen Entsorgung bestimmen nicht einzelne Länder oder einzelne Energieversorgungsunternehmen, sondern der Bund. Dabei gilt - wie überall in der Abfallpolitik - das Verursacherprinzip. Das Verursacherprinzip bestimmt die Finanzierung der Endlagerung. Die AKW-Betreiber sind demnach verpflichtet, die Kosten für die Suche nach einem Endlager und für den Betrieb eines solchen Endlagers zu übernehmen. Dass ein Konzern, der zudem von Rekordgewinnen berichtet, versucht, sich aus dieser finanziellen Verantwortung zu stehlen und diese Kosten beim Steuerzahler abladen will, ist nicht akzeptabel.
Völlig abwegig und abstrus ist daher die von der HAZ aufgegriffene Spekulation über einen "möglichen Deal", mit dem sich der Bundesumweltminister die Zustimmung der Energieversorgungsunternehmen mit einer Laufzeitverlängerung für ihre AKWs "erkaufen" könne. Das Verursacherprinzip gilt, die Laufzeitbefristung ebenfalls - da gibt es nichts zu "dealen".